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Bund prüft Ausweitung der 44-Tonnen-Ausnahme

06.08.2019 11:20 Uhr
Intermodalverkehr
Im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs dürfen Lkw derzeit unter bestimmten Bedingungen 44 statt 40 Tonnen wiegen
© Foto: Silvrshootr/iStock

Bisher dürfen Lkw nur dann mehr als 40 Tonnen wiegen, wenn sie im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehr unterwegs sind. Nun will das Verkehrsministerium herausfinden, ob dies auch bei Massengütern und Wagenladungen sinnvoll ist.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium will im zweiten Halbjahr 2019 mit einer verkehrsübergreifenden Studie prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, die aktuelle 44-Tonnen-Ausnahmeregel für Lkw im Kombinierten Verkehr auszuweiten. Wie die Bundesregierung kürzlich auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion mitteilte, ist eine Untersuchung geplant, mit der die Prüfaufträge aus den Masterplänen Schienengüterverkehr (Meilenstein 5.4) und Binnenschifffahrt (Maßnahme IV.2) umgesetzt werden sollen. Eine solche Erweiterung könnte Hindernisse beim Multimodaltransport abbauen sowie Schienenwege und Wasserstraße als Verkehrsträger stärken.

Inhaltlich geht es darum, ob Lkw mit einem erhöhten Gesamtgewicht von 44 Tonnen, die im Straßenvor- und Nachlauf zu den nächstgelegenen Umschlageinrichtungen beziehungsweise Häfen heute schon erlaubt sind, auch für den normalen Transport von Massengütern (z. B. Stahl- oder Aluminiumcoils, Sackgut in Bigbags und Holzprodukte) und/oder im konventionellen Wagenladungsverkehr zugelassen werden sollten. Dies hatte etwa der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) im Mai dieses Jahres anlässlich der Präsentation des Masterplans Binnenschifffahrt gefordert. Ausnahmen vom Straßenverkehrsrecht dürften nicht auf straßenseitige Vor- und Nachlaufverkehre im klassischen Kombinierten Verkehr mit Containern und Wechselbehältern beschränkt bleiben, hatte DSLV-Präsident Axel Plaß betont.

Wirtschaftsverbände fordern dauerhafte Zulassung von 44-Tonnern

Im vergangenen September hatten zudem 13 deutsche Wirtschaftsverbände – darunter die Wirtschaftsvereinigung Stahl, der Verband der Chemischen Industrie sowie der Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden –verlangt, Lkw dauerhaft schwerer beladen zu dürfen. Bisher dürfen sie inklusive Ladung nur dann bis zu 44 statt 40 Tonnen wiegen, wenn ihre Güter einen Teil des Weges auf der Schiene oder dem Wasser zurücklegen. Die generelle Zulassung von 44-Tonnern komme allerdings „wegen der unverhältnismäßig höheren Belastung der Straßeninfrastruktur“ nicht in Betracht, teilte das Bundesverkehrsministerium damals mit. (ag)

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