Moskau. Ab 15. April 2016 müssen sich alle ausländischen Fuhrunternehmen, die Lkw über zwölf Tonnen einsetzen und föderale Fernstraßen in Russland befahren wollen, elektronisch für das Mautsystem „Platon“ registrieren. Das berichtete zu Wochenbeginn die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmen Österreichs (AISÖ). Bisher ist dies nicht zwingend notwendig gewesen.
Nur wer dort angemeldet sei, habe künftig noch die Möglichkeit, für seltene oder einmalige Fahrten in Russland vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Wegekarte (marschrutnaja karta) zu kaufen. Sie ist bisher auch ohne elektronische Registrierung erhältlich und dient als Alternative zur Bezahlung der zum 15. November 2015 neu eingeführten Lkw-Maut in Russland via On Board Unit (OBU).
Das Angebot dieses Kurzzeittickets ohne ausführliche Angabe der Nutzerdaten in einem Electronic toll collection system ist nur eine vorübergehende Maßnahme für jene Transporteure, denen es nicht gewesen war, die nun obligatorische Anmeldung vor der Einführung des Lkw-Maut-Systems vorzunehmen. Das teilte die Betreibergesellschaft RTITS mit. Künftig gilt die Wegekarte nur noch sieben Tage lang.
Die russische Straßenaufsicht kann Geldstrafen gegen ausländische Halter verhängen, wenn diese oder ihre Fahrer die Lkw-Maut nicht bezahlt haben. Erstmalige Vergehen kosten 5000 Rubel (64,50 Euro), Wiederholungstätern müssen mit 10.000 Rubel (129 Euro) rechnen. Mautverstöße von gebietsfremden Fuhrunternehmen sind bis zu 50 Kilometern hinter der Grenze straffrei, wenn der Lkw-Fahrer oder- Halter danach die Maut für diesen Streckenabschnitt noch bezahlt. (ag)