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Ruhezeit-Strafen: EU-Kommission sieht noch keinen Handlungsbedarf

28.07.2014 08:02 Uhr
Ruhezeit-Strafen: EU-Kommission sieht noch keinen Handlungsbedarf
Wer als LKW-Fahrer seine wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt, muss in Belgien und Frankreich mit Strafen rechnen
© Foto: Picture Alliance/Hartwig Lohmeyer

Nach Ansicht der Kommission regelt die betreffende EU-Verordnung nicht eindeutig, wo LKW-Fahrer ihre Ruhezeit verbringen müssen.

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Brüssel. Die EU-Kommission sieht noch keinen Handlungsbedarf angesichts der neuen Strafen in Frankreich und Belgien gegen das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer in ihren Fahrzeugen. In einem Antwortschreiben an die Internationale Road Transport Union (IRU) bestätigt die EU-Kommission zwar, dass die betreffende EU-Verordnung 561/2006 in ihrem Absatz 8 nicht klar regelt, wo die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden verbracht werden muss. Gegen die Gesetze in Belgien und vor allem in Frankreich, wo besonders drastische Strafen drohen, will die EU-Kommission aber trotzdem nicht vorgehen.

Wörtlich heißt es im Antwortbrief der Kommission: „Es gibt keinen Textteil in der Verordnung, der es ausdrücklich verbieten würde, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Gleichzeitig entspricht es ganz klar dem Geist der Verordnung, dass ein Fahrer nicht von seinem Arbeitgeber dazu gezwungen werden darf, seine reguläre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. (...) Die Verordnung legt nicht fest, wo der Fahrer seine reguläre wöchentliche Ruhezeit zu verbringen hat.“

In Bezug auf die Gesetzgebung in Frankreich schreibt die Kommission, dass sie die französischen Behörden darum gebeten habe, über die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften informiert zu werden. Aufgrund dieser Informationen werde die Kommission entscheiden, ob die Strafen in Frankreich überzogen seien und ausländische Fahrer diskriminierten.

„Das ist eine typische Kommissions-Antwort“, kritisiert Michael Nielsen, Leiter der IRU-Vertretung bei der EU in Brüssel, den Antwortbrief gegenüber der Verkehrsrundschau. Die Kommission lege sich nicht fest und bliebe ungenau. Die IRU selbst werde die Umsetzung der Gesetze in Frankreich und Belgien genau verfolgen und weiter darauf drängen, dass es bei der jetzigen Situation nicht bleibe. Nationale Alleingänge bei Strafen gegen unklar formulierte EU-Vorschriften dürfe es nicht geben. Ziel müsse eine EU-weit einheitliche Auslegung der europäischen Gesetze mit einheitlichen Sanktionen sein.

Belgien hatte am 21. Juni die Strafe von mindestens 50 Euro auf verpflichtend 1.800 Euro erhöht für den Fall, dass ein LKW-Fahrer dabei erwischt wird, seine 45-stündige Wochenruhezeit in seinem Fahrzeug zu verbringen. Erste Strafen wurden bereits verhängt. In Frankreich drohen für den gleichen Tatbestand bis zu 30.000 Euro und einem Jahr Gefängnis für den Verantwortlichen des Fahrers. Die Bestimmungen gelten seit 11. Juli. Sie werden aber noch nicht angewendet, weil die Umsetzungsbestimmungen des Gesetzes werde noch erarbeitet sind. (kw)

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