München. Mit Inkrafttreten der VO (EU) 2016 / 403 („Todsündenliste“) zum 01.01.2017 wurde ein überarbeitetes Risikoeinstufungsverfahren für Kraftverkehrsunternehmen eingeführt. Danach kann – bei Vorliegen bestimmter Verstöße (z. B. Überschreiten der täglichen Höchstlenkzeit) – im Einzelfall der Entzug der Transportlizenz drohen! Doch welche Maßnahmen müssen im Detail getroffen werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und empfindliche Bußgelder zu vermeiden? Um dieses Thema ging es im Rahmen eines Online-Webinars der VerkehrsRunschau.
Geleitet wurde das Webinar Hartmut Nau, Fachreferent und Projektmanager der TachoEasy AG. Im Rahmen der einstündigen Veranstaltung hatte er die Eckpunkte der Verordnung vorgestellt, das bisherige Bewertungssystem mit den Neuerungen verglichen und auf mögliche Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung aufmerksam gemacht.
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