London. Ab dem 1. November 2017 ist auch in Großbritannien das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit in der Fahrzeugkabine ausdrücklich verboten und es droht eine Geldstrafe, wenn man sich nicht an diese Vorschrift hält. Darauf wies jetzt die Dachorganisation der Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) hin. Abweichend von der Praxis anderer Länder bleibe die regelmäßige Wochenruhe im Fahrerhaus dort allerdings möglich, wenn diese auf einem offiziellen Rastplatz mit Toilettenanlagen, Duschen und Verpflegungsmöglichkeiten verbracht wird.
Fahrer, die von der britische Kontrollbehörde Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA) beim Verbringen der regelmäßigen Wochenruhe in der Kabine angetroffen werden, haben laut der Bundes-SVG mit folgenden Sanktionen zu rechnen: mit einem Bußgeld in Höhe von 300 britischen Pfund, einem Fahrverbot bis zur vollständigen Ableistung der regelmäßigen Wochenruhe an einem geeigneten Ort – neu berechnet ab dem Kontrollzeitpunkt – und einer Meldung des betroffenen Transportunternehmens an die Genehmigungsbehörde im Heimatland.
Die DVSA kontrolliert die vergangenen 28 Tage und verhängt auch Geldstrafen, wenn sie Verstöße feststellt, die außerhalb von Großbritannien stattgefunden haben. (ag)