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Rheinland-Pfalz bleibt für Bundesstraßen zuständig

21.11.2017 17:28 Uhr
Bundesstraße B10, Rheinland-Pfalz
Die Verwaltung der Bundesstraßen will die Landesregierung von Rheinland-Pfalz nicht in Staatshand geben
© Foto: Uwe Anspach/dpa/picture-alliance

Die Länder können auch die Verwaltung der Bundestraßen an die ab 2021 geplante Infrastrukturgesellschaft des Bundes übertragen. Rheinland-Pfalz macht von dieser Option aber keinen Gebraucht, weil die Landesregierung nicht als Bittsteller auftreten will und Synergieverluste befürchtet.

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Mainz. Das rund 2800 Kilometer lange Bundesstraßennetz in Rheinland-Pfalz geht nicht in die Zuständigkeit des Bundes über. Das rot-gelb-grüne Kabinett beschloss am Dienstag, dass das Land weiter die Verantwortung für die Bundesstraßen übernimmt. „Wir hätten gerne, dass unsere Straßenmeistereien in ländlichen Regionen erhalten bleiben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in Mainz. Es habe große Unsicherheit bei den Beschäftigten gegeben.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte: „Die Landesregierung möchte weiterhin Entscheidungen über Ortsumgehungen oder den Umbau von Straßen aktiv beeinflussen können und nicht als Bittsteller gegenüber einer Bundesgesellschaft auftreten.“ Das Land Rheinland-Pfalz behält dem Beschluss zufolge die Zuständigkeit für die rund 2827 Kilometer Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung und wird diese nicht an die Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergeben.

Bundesfernstraßen-Gesellschaft ab 2021

Im Rahmen eines Finanzpakets hatten Bund und Länder vereinbart, dass es ab 2021 eine Autobahngesellschaft des Bundes geben wird. Der Bund will sich damit die Zuständigkeit für die Autobahnen zurückholen, die bisher von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet wurden. Die Länder können auch die Bundesstraßen an den Bund übertragen. Davon hat Rheinland-Pfalz aber nun keinen Gebrauch gemacht.

„Ohne die Zuständigkeit für die Bundesstraßen gäbe es beim Landesbetrieb Mobilität erhebliche Synergieverluste“, sagte Wissing. Etwa bei der täglichen Streckenwartung als auch im Winterdienst. Auch bei Planung und Bau von Straßen, die das Bundesstraßennetz berühren, ergäbe sich ein zusätzlicher Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand mit der geplanten Bundesgesellschaft. „Unterschiedliche Interessen hinsichtlich des Maßnahmenumfangs, der Dringlichkeit und der Finanzierungsanteile mit entsprechenden Verzögerungen wären nicht auszuschließen.“ (dpa/ag)

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