Berlin. Der Bundesrechnungshof hat eine stärkere Kontrolle bei der Verwendung von Milliardenmitteln des Bundes für die Bahn gefordert. In einem Bericht der Finanzkontrolle heißt es, es bestehe die Gefahr, dass bei der geplanten neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn „systemische Mängel” für ein Jahrzehnt konserviert blieben. Der Bericht lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte der „Spiegel” darüber berichtet.
Der wirtschaftliche Einsatz von Bundeszuwendungen sei „nicht abgesichert”, heißt es in dem Bericht, der kurz vor einer Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats unter anderem an den Haushaltsausschuss des Bundestages ging. Das Verkehrsministerium habe vorgeschriebene Erfolgskontrollen zur „Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit” der Vereinbarung bisher nicht durchgeführt.
Der Rechnungshof hatte bereits in einem Bericht im vergangenen Dezember bemängelt, der Bund gebe zwar jedes Jahr Milliarden für den Erhalt des Schienennetzes aus - das Verkehrsministerium aber wisse gar nicht genau, wie die Bahn die Milliardenzuschüsse einsetze. Es fehlten eine wirksame Kontrolle und klare Prioritäten.
Bahn muss Sanierungsstau abbarbeiten
Die Deutsche Bahn muss zum Erhalt des Schienennetzes einen immensen Sanierungsstau abarbeiten, weil viele Gleise, Weichen und Brücken marode sind. Bund und Bahn hatten sich im Grundsatz bereits vor Wochen auf eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) vereinbart. Diese sieht für die kommenden zehn Jahre ein Gesamtvolumen von rund 86 Milliarden Euro vor. Das ist erheblich mehr Geld als bisher. Davon will der Bund laut Rechnungshof insgesamt rund 58 Milliarden Euro übernehmen. Der Bundestag muss der Vereinbarung noch zustimmen.
„Der geplante Vertrag wird bedeutende Bundesmittel über mindestens drei Legislaturperioden binden”, so der Rechnungshof. Die Prüfer halten es für notwendig, haushaltsrechtliche und vertragliche Vorkehrungen zu treffen - diese sollten dem Bundestag die Möglichkeit eröffnen, notwendige Verbesserungen gegenüber dem Verkehrsministerium und der Deutschen Bahn vor und während der Vertragslaufzeit wirksam einzufordern.
So könnte der Haushaltsgesetzgeber die beantragten Haushaltsmittel in Tranchen freigeben, zum Beispiel für jeweils zwei Jahre. Die erste Freigabe für die Jahre 2020 und 2021 könnte davon abhängig gemacht werden, inwieweit die Vertragsparteien bereit seien, parlamentarische Forderungen zur Vertragsgestaltung umgehend zu berücksichtigen.
Grüne kritisieren Andreas Scheuer
Der haushaltspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, sagte dpa, weder die Systematik noch das Finanzvolumen der neuen LuFV würden im Ansatz ausreichen, um den Investitionsstau bei der Schiene aufzuholen und die Infrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Es sei inakzeptabel, dass Verkehrsminister Andreas Scheuer (Grüne) hinter dem Rücken des Parlaments Milliarden-Verträge abschließe und erwarte, dass der Bundestag das einfach abnicke. „Ich warne Verkehrsminister Scheuer davor, Milliarden ohne echte Erfolgskontrolle zu vergeben. Der Bundestag muss hier immer wieder die Möglichkeiten haben nachzusteuern.”
Der Bundesrechnungshof hatte erst vor kurzem angesichts der Gewinneinbrüche bei der Deutschen Bahn vor wachsenden finanziellen Problemen gewarnt. Dem bundeseigenen Konzern fehlten allein in diesem Jahr mehrere Milliarden Euro, die Verschuldung sei gestiegen, hieß es in einem Bericht an den Bundestag.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn will sich an diesem Mittwoch mögliche Kaufangebote für die Bahntochter DB Arriva ansehen. Der Bundesrechnungshof hatte empfohlen, dass sich die Bahn auch Gedanken darüber macht, die internationale Logistiktochter Schenker zu verkaufen - was der Vorstand bislang ablehnt. (dpa)