Berlin. Das Bundesverkehrsministerium will die LKW-Fahrverbote ausweiten. Wie aus dem Entwurf der neunten Ferienreiseverordnung hervorgeht soll künftig auch am Gründonnerstag und am Freitag vor dem Pfingstwochenende auf Deutschland Autobahnen der Gütertransport untersagt sein.
In der Branche stößt das Vorhaben von Peter Ramsauers Ressort auf Ablehnung. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik lehnt die zusätzlichen Fahrverbote ab. „Die Ausweitung ist aus Sicht der betroffenen Wirtschaft unverhältnismäßig und nicht zielführend“, heißt es in einer Stellungnahme an das Verkehrsministerium. Die transportierende und verladende Wirtschaft sei gerade vor Feiertagen mit verlängertem Wochenende auf die letzten Werktage vor den Feiertagen angewiesen, um die Versorgung der Bevölkerung und Produktion sicherzustellen.
Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg wendet sich gegen die geplante Ausweitung von LKW-Fahrverboten. „Gerade im Umfeld der Feiertage ist der Handel auf eine kontinuierliche Belieferung angewiesen", betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. Besonders vor feiertagsbedingt langen Wochenenden gehe der Wegfall eines ganzen Transporttages zulasten des Handels, denn die Verfügbarkeit von Frischeprodukten könne beeinträchtigt werden.
Die geplante Regelung schränke die Mobilität der Transportunternehmer weiter ein, kritisierte der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV). Dies führe zur teilweisen Verlagerung des Verkehrs auf das übrige Straßennetz und behindere die Transportbranche bei der Abwicklung der Aufträge im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Die Aussage in der Begründung zu dem Entwurf, dass angeblich nur geringe Mehrkosten für die Wirtschaft entstehen, ist aus Sicht des LTV falsch. Neben dem Transportgewerbe würde auch die verladende Wirtschaft, insbesondere in der Vorosterwoche, stark beeinträchtigt werden. Das zusätzliche Fahrverbot an normalen Arbeitstagen komme einem Berufsverbot für die Transportunternehmen gleich, empörte sich LTV-Pressesprecher Ulrich Hoffmann .
In der Ferienreiseverordnung regelt das Verkehrsministerium, an welchen Tagen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts und LKW mit Anhängern zwischen 7 und 20 Uhr nicht fahren dürfen. Bisher galt das Verbot nur für die Samstage im Juli und August. Mit der Ausweitung will das Ministerium die Staugefahr für Ferienreisende vermindern. (sb)
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