Berlin. Auf deutschen Handelsschiffen sollen in Zukunft bewaffnete Sicherheitskräfte eingesetzt werden dürfen, wenn die Sicherheitsunternehmen eine Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsfirmen auf Seeschiffen zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Für die Zulassung müssen Bewachungsunternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie sicherstellen, „dass im Rahmen der Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen nur Personen eingesetzt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die persönlich geeignet und zuverlässig sind“. Außerdem müssen sie über maritime und technische Kenntnisse verfügen, Gefahrensituationen erkennen und einschätzen können, Deeskalationstechniken beherrschen sowie Kenntnisse im Bereich Brandbekämpfung haben. Es werden allerdings keine Unterrichts- und Sachkundenachweise des eingesetzten Personals verlangt. „Vielmehr muss der Antragsteller darlegen, dass das von ihm eingesetzte Bewachungspersonal über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und persönlich geeignet und zuverlässig ist“, schreibt die Regierung.
In einem von der Koalition abgelehnten Antrag hatte die SPD-Fraktion verlangt, die Zertifizierung privater Sicherheitsdienste auf Basis der von der Internationalen See-Organisation IMO (International Maritime Organization) vorgegebenen Leitlinien vorzunehmen. (diwi)