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Checkliste gegen Ladungsverlust

05.12.2012 11:48 Uhr
Checkliste gegen Ladungsverlust
Bei der Vergabe von Frachtaufträgen über Frachtenbörsen sollten bestimmte Regeln befolgt werden
© Foto: ddp/Jochen Luebke, Montage: Wallnöfer

Versicherungsmakler Schunck und Frachtenbörsenanbieter Timocom veröffentlichen einen kostenlosen Leitfaden zur Vermeidung von Ladungsdiebstahl.

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München/Düsseldorf. Im Rahmen ihrer gemeinsamen EU-Initiative zum Schutz vor Ladungsdiebstahl warnen Versicherungsmakler Schunck Group und die Frachtenbörse Timocom vor einer sorglosen Vergabe von Transportaufträgen an Fremdfirmen. Im Sinne der Schadensprävention haben beide Unternehmen einen gemeinsamen Sicherheitscheck herausgegeben, der es Unternehmen bereits im Vorfeld ermöglicht, die Seriosität des Geschäftspartners zu überprüfen. Die Checkliste, die auf www.schunck.de im Download-Center zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung steht, soll sicherstellen, dass Aufträge ab einer bestimmten Größenordnung mit höchstmöglicher Umsicht vergeben werden.

Damit Betrüger die Anonymität des Internets nicht mehr gezielt ausnutzen können, empfehlen Schunck und Timocom die Checkliste zu nutzen. Beispielsweise sollten Unternehmer ihre Mitarbeiter anweisen, die Checkliste bei der Vergabe von Aufträgen an unbekannte Subunternehmer und insbesondere bei hohen Warenwerten Punkt für Punkt abzuarbeiten.

Verlust des Versicherungsschutzes

Ein gewissen Maß an Sorgfalt bei der Auftragsvergabe sei schon deshalb geboten um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, rät Peter Kollatz, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Geschäftsbereichs Verkehr und Logistik bei der Schunck Group. Im Falle eines Ladungsverlustes lehnten viele Versicherer besonders bei hohen Warenwerten die Übernahme des Schadens ab. Als Grund werde in solchen Fällen die sogenannte „Obliegenheitsverletzung“ angeführt. Diese könne vorliegen, wenn ohne ausreichende Prüfung ein Unternehmen beauftragt oder dieses nicht mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt ausgewählt wurde. Die Checkliste könne im Schadenfall als Nachweis dienen, dass die Auftragsvergabe nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist und so umsichtig und kritisch wie möglich gestaltet wurde.

Vorsicht bei unklarer Identität

Vorsicht sei geboten, wenn ein Auftrag über eine Online-Frachtenbörse vergeben werden soll und sich die Partner nicht persönlich kennen. Konkret raten Schunck und Timocom zu einer besonders gründlichen Kontrolle von Personen- und Lieferdokumenten. So sollten sich Mitarbeiter stets den Originalfrachtbrief des beauftragten Frachtführerunternehmens zeigen lassen und die Identität des Fahrers oder Frachtführers durch die Vorlage des Personalausweises klären. Geprüft werden sollten auch die Versicherungsbestätigungen. Hier empfehle sich eine telefonische Nachfrage bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, ob der Frachtführer dort tatsächlich bekannt ist. Vorsicht sei geboten, wenn sich ein Fahrer nur über eine Handynummer meldet oder eine Mailanfrage über einen Freemail-Anbieter schickt. (diwi)

Hier geht es zum Download der Checkliste

 

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