Pflichten gelockert
Während der Corona-Krise hat sich kontaktlose Lieferung etabliert. Ohne unterschriebene Empfangsquittung ist eine vertragsgemäße Schnittstellen-Dokumentation aber nicht einzuhalten. Mit Pandemie-Klauseln kommen die Versicherer der Branche nun entgegen.
Corona zwang die Branche zum Handeln: Es galt, die Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen. Schnell erfolgte die Übernahme und Ablieferung von Waren kontaktlos - und mehr oder minder geregelt. Kuriere legten Pakete in Gärten und Fluren ab, an den Rampen hielten Fahrer und Lagermitarbeiter Abstand und übernahmen die Ware oft erst nach langwierigen Kontrollen, weil Scanner nicht berührt werden sollten. Eine problematische Praxis hinsichtlich der Transport- oder Verkehrshaftungsversicherung. Im Regelfall ist der Erhalt einer unterschriebenen Quittung Teil einer ordentlichen Warenübergabe und zählt zu den Obliegenheiten des Versicherungsvertrags, Stichwort: Schnittstellenkontrolle. Peter Kollatz, Geschäftsführer der Schunck Group und verantwortlich für die operativen Fachbereiche, Recht und Schaden, berichtet, dass seinen Kunden ein gewisses Risiko durchaus bewusst war. "Man fragte sich, ob…