Paris. Ab 1. April 2017 müssen alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 20 Uhr beim Befahren der Umweltzone von Paris über eine Crit’Air-Vignette an der Windschutzscheibe verfügen. Diese neue Regelung gilt für die Einfahrt in den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings Boulevard périphérique. Es gibt sechs Klassen dieser Umweltplakette, die sich nach dem Zulassungsdatum und der Euronorm des Fahrzeugs richten. Einen Überblick auf Deutsch bietet folgende Internetseite: www.crit-air.fr
Umweltzone gilt für Lkw seit 2015
Bereits seit dem 1. September 2015 ist in Paris die erste französische Umweltzone ZCR (Zones à Circulation Restreinte) eingeführt worden. Diese verbot zunächst nur Bussen und Lkw montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 20 Uhr die Einfahrt, die vor dem 1. Oktober 2001 in Frankreich zugelassen worden sind. Seit dem 1. Juli 2016 dürfen nun auch Pkw und Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen nur noch nachts, an Wochenenden und Feiertagen in den Großraum Paris einfahren, die vor dem 1. Januar 1997 in Frankreich zugelassen worden sind. Diese Regelungen gelten auch für ältere Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.
Für alte Lkw der EG-Fahrzeugklassen N2 (bis zu 3,5 Tonnen) und N3 (mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen) gilt das Fahrverbot jedoch von Montag bis Sonntag, sofern diese vor dem 1. Oktober 2001 zugelassen sind. Bis 1. Juli 2017 ist Euro-3-Fahrzeugen noch die Einfahrt nach Paris erlaubt, danach dürfen nur noch Fahrzeuge der Euro-Klassen 4 und besser Paris befahren. Aufgrund der vielen Regelungen, die gleichzeitig gelten, sollten sich Fuhrunternehmer vorab genau über die Klassifizierungen und die dazugehörigen Vorschriften informieren.
Bestellung ist noch nicht möglich
Die die Crit’Air-Vignette kostet laut dem ADAC 4,50 Euro. Halter von nicht in Frankreich zugelassene Pkw und Lkw können sie erst gegen Anfang 2017 (voraussichtlich März) unter www.certificat-air.gouv.fr oder auf www.crit-air.fr bestellen. Die Lieferung der Crit’Air-Vignette an die im Fahrzeugschein angegebene Adresse erfolgt in der Regel etwa fünf bis sieben Tage nach der Bestellung per Post. Vorerst gilt der Zulassungsschein als Einfahrtsberechtigung in die Umweltzone.
Eine Zuwiderhandlung zieht seit dem 1. Januar 2017 eine Geldstrafe von 68 Euro (für Pkw-Fahrer) beziehungsweise 135 Euro (für Lkw-Fahrer) nach sich. Sofern eine Geldstrafe nicht sofort oder innerhalb von 45 Tagen bezahlt wird, steigt sie noch einmal auf 180 Euro beziehungsweise 375 Euro. Ein nicht bezahlter Strafzettel ab 70 Euro kann gemäß der EU-Richtlinie 2011/82 im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens im Heimatland sogar eine Haftstrafe zur Folge haben.
Umweltzone jetzt auch in Grenoble
Paris ist die erste französische Stadt, die eine Umweltzone eingeführt hat. Insgesamt soll 25 weitere französische Städte werden in den nächsten Monaten und Jahren folgen. Zum 1. Januar 2017 hat etwa auch die In der Stadt Grenoble eine Umweltzone eingerichtet. Sie umfasst das gesamte Stadtzentrum. Die damit verbundenen Fahrverbote sollen zunächst nur die leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Erstzulassung bis 30. September 1997 sowie Lkw mit Erstzulassung bis 30. September 2001 betreffen. (ag)