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Österreich: Verkehrsausschuss beschließt Gesetzesnovelle für automatisiertes Fahren

14.07.2016 12:38 Uhr
Österreich: Verkehrsausschuss beschließt Gesetzesnovelle für automatisiertes Fahren
Österreich stellt in den kommenden Jahren insgesamt 20 Millionen Euro für automatisiertes Fahren zur Verfügung
© Foto: Picture Alliance/dpa/Maximilian Schönherr

Ähnlich wie Deutschland muss unser Nachbarland sein Straßenverkehrsrecht an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen und regeln, was künftig erlaubt ist.

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Wien. Der Verkehrsausschuss des österreichischen Nationalrates hat Ende Juni die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen, mit der das Verkehrsministerium den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich schaffen will. Damit wird der rechtliche Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich geschaffen, teilte das Verkehrsministerium Österreichs in Wien mit. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Tests von automatisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßennetz noch in diesem Jahr beginnen.

„Von neuen Entwicklungen im Bereich des automatisierten Fahrens profitiert nicht nur unsere Autoindustrie und sondern auch der Wirtschaftsstandort Österreich“, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die Neufassung des KFG soll noch im Juli durch Nationalrat und Bundesrat behandelt werden und Ende Juli in Kraft treten. Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) werden die Lenkerpflichten für das automatisierte Fahren adaptiert. Bislang dürfen bestimmte Assistenzsysteme beziehungsweise automatisierte Fahrsysteme nicht genutzt werden, da das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss. Welche Fahraufgaben unter welchen Bedingungen an automatisierte Fahrsysteme übertragen werden dürfen, wird in Folge durch entsprechende Verordnungen genau geregelt. Fahrerlose Autos dürfen aber auch dann nicht auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen.

Die KFG-Novelle ist der erste Meilenstein des Aktionsplans „Automatisiertes Fahren“, den das österreichische Verkehrsministerium zusammen mit Experten aus Industrie, Wirtschaft und Forschung sowie der Städte und der Bundesländer erarbeitet hat. Neben den Änderungen im Kraftfahrgesetz sind auch Förderungen für die Errichtung und den Betrieb von Testumgebungen vorgesehen. Das Verkehrsministerium stellt in den kommenden Jahren ein Förderpaket in Höhe von 20 Millionen Euro für automatisiertes Fahren zur Verfügung. (mf/ag)

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