Wien. Auch in Österreich bereiten sich Transport- und Speditionsunternehmen derzeit darauf vor, gegen die Hersteller des Lkw-Kartells rechtliche Schritte einzuleiten. Die Wirtschaftskammer Österreich hielt dazu in der vergangenen Woche in Wien eine Informationsveranstaltung ab. Dort ging es unter anderem um die Voraussetzungen und Chancen möglicher Klagen von Unternehmen mit Lkw-Fuhrpark gegen die sechs Nutzfahrzeughersteller, die von der EU im Jahr 2016 wegen Preisabsprachen bestraft worden sind (Scania hat die Strafe bisher nicht anerkannt).
Vom Lkw-Hersteller-Kartell könnten im Zeitraum von 1997 bis 2011 demnach nicht nur Käufer von neuen und gebrauchten Lkw ab sechs Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geschädigt worden sein, sondern auch Leasingnehmer. Um überhaupt Ansprüche gegen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF geltend machen zu können, sei die Dokumentation der eigenen Kosten und deren Nachweis wichtig, sagten die Rechtsanwälte Stephan Polster und Ingo Kapsch. Ratsam sei es zudem, ein ökonomisches Gutachten einzuholen, um den Schadenersatz genau beziffern zu können.
Wer dies erwäge, müsse die bezahlten Preise mittels Rechnungen, Belegen oder gegebenenfalls mit den eigenen Firmenbilanzen darlegen können. Eine bloße Schätzung des Kaufpreises reiche nicht aus. Potenziell betroffene Unternehmen sollten mit dem Gang vor Gericht noch warten, weil die EU für Februar klare Orientierungshilfen in diesem Fall angekündigt habe, hieß es in Wien. Dann werde nicht nur das Kartell der Hersteller klar abgegrenzt, sondern auch feststehen, welche Lkw tatsächlich betroffen seien, erklärte Peter Tropper, Geschäftsführer des Fachverbandes Güterbeförderungsgewebe in der Wirtschaftskammer Österreich. (ag/mf)