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Lkw-Kartell: Wettbewerbsverein setzt Teilnahmefrist

02.01.2017 15:59 Uhr
Lkw-Kartell: Wettbewerbsverein setzt Teilnahmefrist
Der Wettbewerbsverein strebt eine außergerichtliche Einigung mit den Herstellern an, die am Lkw-Kartell beteiligt gewesen sind
© Foto: Fotolia/Malvine 99/Montage: VR/Wallnöfer

Wer Schadenersatzansprüche gegenüber den Nutzfahrzeugherstellern über den Wettbewerbsverein geltend machen will, muss sich bis zum 15. Januar 2017 melden.

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Hannover. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat mitgeteilt, dass sich Güterverkehrsunternehmen, die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Lkw-Kartell über den Wettbewerbsverein geltend machen wollen, bis zum 15. Januar 2017 melden müssen. Andreas Müller, Geschäftsführer des Wettbewerbsvereins, sammelt mithilfe von Branchenverbänden derzeit Mitstreiter für eine außergerichtliche Einigung mit Daimler, Iveco, DAF, Volvo/Renault und MAN. Die Nutzfahrzeughersteller haben nach Angaben der EU-Kommission zwischen 1997 und 2011 illegal Preise abgesprochen. Scania wehrt sich noch gegen ein diesbezüglich verhängtes Bußgeld.
 
„Einerseits findet man somit mehr Gehör, andererseits können alle Anspruchsteller untereinander Informationen austauschen sowie Rechtsverfolgungs- und Gutachterkosten sparen“, hatte Müller das angestrebte Modell im Dezember bei einem Rechtsforum des GVN in Walsrode erläutert.  Anhand ausgewählter Beispielfälle will der Jurist die durchschnittliche Schadenhöhe gegenüber den Kartellanten beziffern und ohne Klage einen Vergleich erzielen. Bisher haben sich rund 200 Unternehmen mit etwa 11.000 Lkw gemeldet, um ihre Interessen an den Wettbewerbsverein abzutreten.

Das sind aber noch zu wenig. Denn das wettbewerbsökonomische Gutachten, das im ersten Schritt notwendig ist, kostet über 100.000 Euro. Diese Kosten sollten sich die Interessenten abhängig von der Zahl der betroffenen Fahrzeuge teilen. Die Umlage beginnt bei 900 Euro (bis zu fünf Fahrzeuge); die teuerste Staffel liegt bei 15.000 Euro (mehr als 500 Fahrzeuge). Hinzu kommt gegebenenfalls ein Jahresbeitrag von 850 Euro – je nachdem, ob das Unternehmen bereits Mitglied im Kölner Wettbewerbsverein ist oder nicht. (ag)

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