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Österreich: Rechnungshof kritisiert Verkehrsministerium

31.08.2015 09:45 Uhr
Österreich: Rechnungshof kritisiert Verkehrsministerium
Österreich will mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagern - doch die Umsetzung verläuft schleppend
© Foto: Picture Alliance/APA/picturedesk.com

Nur die Hälfte der vor zwei Jahren gegebenen Handlungsempfehlungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasserstraße konnte bisher umgesetzt werden.

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Wien. Der vergangene Woche vom Österreichischen Rechnungshof publizierte Bericht über die verkehrspolitischen Bemühungen des österreichischen Verkehrsministeriums (BMVIT) zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf Schiene und Wasserstraße kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Nur sechs der 12 vom Rechnungshof vor zwei Jahren gegebenen Handlungsempfehlungen an das BMVIT wurden in der Praxis umgesetzt. So haben es die Bürokraten im Ministerium beispielsweise bislang nicht geschafft, in einer übergreifenden Analyse der verschiedenen Fördermaßnahmen des Ministeriums hinsichtlich Kosten- und Nutzen zu vergleichen, um so die Sinnhaftigkeit der Förderungen zu begründen.

Im Bericht des Rechnungshofes wird auf Unregelmäßigkeiten bei Förderungen gegenüber Privatbahnen in den Jahren von 2011 und 2012 festgestellt. Auf dem Prüfstand stehen hier 1,44 Mio. Euro, deren korrekte Zuwendung überprüft werden muss. Von BMVIT auch nicht umgesetzt wurde die Vorgabe des Rechnungshofes, die Terminalsituation in Österreich auf Über- und Unterkapazitäten zu untersuchen, um die Terminalausbaupläne an den realen Bedürfnissen anzupassen. Im Bericht zu lesen ist auch, dass die Bemühungen zur Verlagerung von mehr Gütern auf die Donau nicht ausreichten, um bis zum Jahr 2020 20 Prozent mehr Cargo auf die Binnenschiffe zu bringen.

Nur teilweise umgesetzt hat das BMVIT die Forderung des RH nach einer aussagekräftigen Analyse über das aus Sicht des Rechnungshofes nicht befriedigende Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Rollenden Landstraßen. Solche werden vom BMVIT nur noch auf der Brennerachse gefördert. (mf)

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