Wien. Sondertransport-Begleitfahrzeuge bekommen in Österreich erstmals eine Verwendungsbestimmung im gelben Zulassungsschein des jeweiligen Begleitfahrzeuges eingetragen. Für die Personen, die den Verkehr regeln, gilt bereits, dass diese österreichische Staatsbürger sein müssen. Mit der Einführung der Verwendungsbestimmung Nr. 41 mit Gültigkeit zum 15. Mai wird die Ausflaggung von Fahrzeugen zur Sondertransport-Absicherung eingestellt, verlautet aus dem Verkehrsministerium in Wien.
Die Verwendung von Blaulicht auf Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, gehört damit der Vergangenheit an. Das führte immer wieder zur Unsicherheit bei Verkehrsteilnehmern, wenn auf österreichischem Territorium Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen mit Blaulicht zu sehen waren und das Blaulicht verwendet wurde. Die Eintragungen in den gelben Zulassungsschein sowie nachträgliche Eintragungen bereits angemeldeter Fahrzeuge müssen bis 15. Mai 2017 erfolgen, teilt das Verkehrsministerium ferner mit. (mf)