Bonn. Seit 1. Oktober gibt es ein neues Code-System, mit dem Speditions- und Transportunternehmen wesentliche Mängel bei als verschlusssicher zugelassenen Straßenfahrzeugen/Behältern im Carnet TIR-Verfahren mitteilen sollen. Darüber informierte kürzlich der Deutsche Speditions- und Logistikverband.
Ergeben sich bei der Prüfung eines zum Warentransport unter Zollverschluss zugelassenen Straßenfahrzeugs Beanstandungen der Verschlussfähigkeit, die sich nicht sofort beheben lassen, wird das Verschlussanerkenntnis bisher dadurch für ungültig erklärt, dass in Feld 10 der Zulassungsbescheinigung die festgestellten Mängel vermerkt werden. Ab sofort sind sie laut dem DSLV zusätzlich mit dem jeweils zutreffenden vierstelligen Ziffern-Code gemäß dem als Anlage beigefügten Codesystem anzugeben. Dabei kennzeichnen demnach die ersten beiden Ziffern die Lage des Mangels und die letzten beiden Ziffern den eigentlichen Mangel.
Die Code-Liste sei auf der Ebene der Vereinten Nation erarbeitet und vom TIR-Verwaltungsausschuss als Handlungsempfehlung angenommen worden, um die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens zu vereinfachen und insbesondere sprachliche Barrieren zu umgehen, berichtet der Verband. (ag)