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Neue Preisstruktur bei Lufthansa Cargo und Swiss WorldCargo

05.08.2015 15:05 Uhr
Neue Preisstruktur bei Lufthansa Cargo und Swiss WorldCargo
Lufthansa Cargo und Swiss WorldCargo passen Preisstruktur an - eine All-in-Rate soll es allerdings nicht geben 
© Foto: Lufthansa Cargo

Zum Winterflugplan wird umgestellt. Der Gesamtpreis besteht dann nur noch aus zwei Preiskomponenten - der Nettorate und der Airfreight Surcharge.

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Frankfurt am Main. Die Lufthansa-Töchter Lufthansa Cargo und Swiss WorldCargo ändern ihre Preisstruktur mit dem Wechsel auf den Winterflugplan ab 25. Oktober. Ab diesem Zeitpunkt sollen die beiden Zuschläge für Treibstoff und Sicherheit entfallen. Stattdessen soll Kunden eine angepasste „Airfreight Surcharge“ in Rechnung gestellt werden, die zusätzlich zu einer Nettofrachtrate erhoben wird. Der Gesamtpreis besteht dann nur noch aus zwei Preiskomponenten: der Nettorate und der Airfreight Surcharge.

Die neue Airfreight Surcharge werde dabei deutlich niedriger ausfallen als die Summe der derzeit erhobenen Zuschläge, teilte Lufthansa Cargo mit. Die Nettoraten werden im Gegenzug allerdings entsprechend angepasst, sodass aus der Umstellung der Preisstruktur keine Veränderung der Gesamtraten erfolgt.

„Die neue Preisstruktur wird einfacher und macht uns angesichts der veränderten Marktgegebenheiten zukunftsfähig“, wird Alexis von Hoensbroech, Vorstand Produkt & Vertrieb von Lufthansa Cargo, zitiert.

Über die neue Airfreight Surcharge werde die Volatilität externer und nicht beeinflussbarer Kostenfaktoren wie Treibstoff, Währung oder Flughafengebühren abgebildet. Die Surcharge soll angepasst werden, wenn sich die genannten Kostenkomponenten spürbar ändern. Im Vergleich zu einer All-In-Rate, die ebenfalls geprüft wurde, sei diese Verfahren transparenter, betont das Unternehmen.

Künftig sollen Kunden außerdem die Möglichkeit haben, den Gesamtpreis über die Laufzeit bestimmter Verträge gegen eine Absicherungsgebühr festzuschreiben. Man komme damit dem Wunsch vieler Kunden nach.

Die angepasste Struktur gilt ab dem 25. Oktober in den meisten Märkten weltweit. Lediglich in Ländern, die einer staatlichen Regulierung unterliegen (z.B. Japan oder Hongkong) wird die derzeitige Surcharge-Struktur aus rechtlichen Gründen beibehalten. (diwi)

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