Brüssel. Die Einführungen einer neuen Straßennutzungsgebühr in Belgien, bei der erstmals PKW und LKW aller Gewichtsklassen belastet werden sollen, ist von 2013 auf 2016 verschoben worden. Das beschlossen die verantwortlichen Politiker der drei belgischen Regionen Flandern, Brüssel und Wallonie auf ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Demnach bleibt es vorerst nur bei der bisher gültigen Maut für LKW ab zwölf Tonnen. Sie müssen für eine Eurovignette in Belgien zurzeit 1250 Euro pro Jahr bezahlen.
Die neue LKW-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sieht eine Umstellung des Systems vor und soll pro gefahrenem Kilometer erhoben werden. Die Maut soll auf allen Straßen gültig sein, die bisher mautpflichtig sind, vor allem Autobahnen. Darüber hinaus können die einzelnen Regionen noch weitere Straßen bestimmen, auf denen sie die Maut erheben wollen.
Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ist eine pauschale Mautgebühr vorgesehen. Belgische Autobesitzer sollen über die Steuer zur Kasse gebeten werden, ohne dass ihnen dadurch Mehrkosten gegenüber den bisherigen Abgaben entstehen. Ausländische Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen sollen sich Maut-Vignetten mit der Gültigkeit von einem Jahr, einem Monat oder einem Tag kaufen. Der Preis hierfür steht genauso noch nicht fest, wie für den Betrag der kilometerabhängigen Maut für LKW.
Diese soll über ein satellitengesteuertes System und mit Hilfe einer On Board Unit (OBU) eingetrieben werden. Die genauen Details dazu sind noch nicht geklärt. Auch andere technische und juristische Probleme haben zur Verschiebung des Einführungstermins der neuen Maut geführt. Dabei scheinen vor allem die Region Flandern im Norden des Landes und die Hauptstadtregion Brüssel für die erneute Verzögerung verantwortlich zu sein. Die südbelgische Wallonie war mit gut vorbereiteten Dossiers zur Sitzung gekommen, wie die belgische Presse berichtet.
Die drei Regionen hatten sich Anfang des Jahres auf die Maut-Pläne geeinigt. Sie sollte Anfang 2013 starten. Seit 1966 sind in Belgien immer wieder Projekte für eine allgemeine Straßennutzungsgebühr diskutiert worden. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den drei Regionen des Landes, nicht bei der Föderalregierung. (kw).