Nachgefragt: KEP-Markt neu sortiert
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Reform des Postgesetzes (siehe Seite 10). Das Kabinett hat nun den Gesetzentwurf gebilligt. Im Zuge dessen sollen künftig für den Einsatz von Subunternehmern schärfere Regeln gelten - unter anderem eine neue Akkreditierungspflicht. Verabschiedet wird das Postgesetz vermutlich im zweiten Quartal 2024.
Das Kabinett hat am 20. Dezember 2023 den Postgesetz-Entwurf aus dem federführenden Wirtschaftsministerium (BMWK) gebilligt. Wie bewerten Sie die geplante Novelle als Vorsitzender des Bundesverbandes Kurier-Express-Post-Dienste?
Als BdKEP vertreten wir vor allem kleinere und mittlere KEP-Dienste. Aus unserer Sicht ist die Postgesetz-Novelle gelungen - zumindest wenn sie so kommt. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Was wir besonders begrüßen, ist die neue Akkreditierungs-Pflicht für KEP-Betriebe. Sie wird, meinen wir, dazu führen, dass redlich arbeitende KEP-Dienste künftig den Markteintritt leichter schaffen als unredlich arbeitende. Im Markt wird sich so die Spreu vom Weizen trennen. Es wird aber schwieriger, neue Firmen für die KEPBranche zu gewinnen, weil sie künftig etliche Zuverlässigkeiten nachweisen müssen.
Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb künftig also erfüllen, um…