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Neues Postgesetz: Neue Pflichten für die KEP-Branche

11.01.2024 11:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbandes Kurier- Express-Post-Dienste (BdKEP)
Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbandes Kurier- Express-Post-Dienste (BdKEP)
© Foto: Bundesverbandes Kurier- Express-Post-Dienste

Die Bundesregierung will in diesem Jahr das Postgesetz reformieren. Was dafür Kurier-, Express-, Paket- und Briefunternehmen ansteht, was diesen hilft, was diese einbremst, sagt Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbandes Kurier- Express-Post-Dienste (BdKEP), im Interview mit der Verkehrsrundschau.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. November 2023 den Referentenentwurf für ein neues Postgesetz vorgelegt, das im neuen Jahr verabschiedet werden soll. Wie bewerten Sie als Vorsitzender des Bundesverbandes Kurier- Express-Post-Dienste (BdKEP) die Postgesetz-Novelle?

Als BdKEP vertreten wir vor allem kleinere und mittlere Kurier-, Express- und Postdienste. Abgesehen von der Mehrwertsteuer-Befreiung für die Deutsche Post bei Teilleistungen ist aus unserer Sicht die Postgesetz-Novelle gelungen – zumindest wenn sie so kommt. Noch ist das Gesetz ja nicht verabschiedet (Stand der Redaktion 10.1.2024). Was wir besonders begrüßen, ist die neue „Akkreditierungs-Pflicht“ für KEP-Unternehmen. Sie wird, meinen wir, dazu führen, dass „redlich arbeitende“ KEP-Dienste künftig den Markteintritt leichter schaffen als „unredlich arbeitend“ KEP-Dienste. Durch das neue…

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