Berlin. Die deutsche Monopolkommission sieht die Eckpunkte für die Postgesetz-Novelle 2012 als „wichtige, positiv zu bewertende Änderungsvorschläge“ an. Besonders begrüßt die Kommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten 19. Hauptgutachten die geplante Verpflichtung der Deutschen Post, ihre Entgelte für Massesendungen ab 50 Stück vor der Einführung der Bundesnetzagentur vorlegen zu müssen. In anderen Bereichen gehen der Kommission die Änderungen noch nicht weit genug.
Auch zur aktuellen Diskussion um die Spritpreise äußerte sich die Monopolkommision. Sie empfindet die Beobachtung des Kraftstoffpreises durch eine Markttransparenzstelle als „recht wirkungslos“. Besonders kritisiert wird, dass es keine Möglichkeit für die Verbraucher geben soll, in Echtzeit auf die erhobenen Kraftstoffpreise an den Tankstellen zugreifen zu können: „Dabei könnte nach Ansicht der Monopolkommission insbesondere mit diesem Teil der Daten mittelfristig ein wirklicher Mehrwert für die Endkunden erzielt werden.“ Online-Plattformen, wie es sie bereits in Westaustralien und Österreich gebe, könnten es Autofahrern ermöglichen, die Preise in Echtzeit zum Beispiel mit Hilfe von Navigationsgeräten zu vergleichen. Damit könnten die Preissensibilität der Verbraucher geschärft und der Wettbewerb gestärkt werden.
Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung berät. (bw)