Berlin. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben ihre Forderung nach Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns auch für die Fahrer von ausländischen Lkw in Deutschland bekräftigt. „Für uns ist der Mindestlohn eine Chance, den Wettbewerb fairer zu machen“, sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt auf einer gemeinsamen Veranstaltung des BGL und des DGB. Der Mindestlohn müsse auch für Fahrer im grenzüberschreitenden Lastwagen-Verkehr gelten, der in Deutschland beginne oder ende. Ganze Fahrzeugflotten mit Standort in Deutschland würden umgeflaggt auf Nummernschilder etwa aus EU-Beitrittsstaaten, um geringe Löhne zu zahlen. So gäben sich rumänische Fahrer im Monat mit 500 Euro zufrieden, beim Mindestlohn wären es indes rund 1800 Euro.
Schmidt berichtete von philippinischen Lkw-Fahrern, die im Auftrag einer lettischen Spedition wochenlang in Deutschland unterwegs seien und monatlich wenige hundert Euro erhielten. Lkw-Fahrer aus Bulgarien oder Rumänien würden in Deutschland zwei Monate arbeiten, in ihren Fahrerhäusern wohnen und mit Bussen für Kurzaufenthalte in ihre Heimat gefahren: „Die Fahrer leben in den Fahrzeugen wie moderne Nomaden.“
Schmidt wie auch DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zeigten sich überzeugt, dass ihre Position zum Mindestlohn vom zuständigen Bundesarbeitsministerium uneingeschränkt geteilt wird. Entscheidend werde aber die Reaktion der Regierung auf das von der EU-Kommission in Gang gesetzte Pilotverfahren sein. Damit war die EU-Kommission Beschwerden Polens und Ungarns nachgekommen, die sich durch den deutschen Mindestlohn von 8,50 Euro benachteiligt sehen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende Januar die Kontrollverfahren zum Mindestlohn für Transitfahrten ausgesetzt, nicht aber für Kabotage- und grenzüberschreitende Fahrten mit Be- und Entladung. Für die Übergangszeit müssen die ausländischen Transportfirmen auch nicht ihre Einsatzpläne zur Verfügung stellen, mit denen normalerweise die Einhaltung des Mindestlohns überprüft werden soll. (jök)