Berlin. Nach einer Massenentlassung am Berliner Flughafen Tegel haben die ehemaligen Mitarbeiter einen ersten Erfolg errungen. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte den Sozialplan am Dienstag für unwirksam. Die Kündigungen berührt das aber nicht. (Az. 13 BV 1848/15)
Es geht um 190 Beschäftigte, die Fluggäste abfertigten. Sie waren beim Aviation Passage Service Berlin angestellt, einer Tochter des Wisag-Konzerns. Nach der Kündigung hatte der Betriebsrat den im Januar beschlossenen Sozialplan nicht akzeptiert.
Das Arbeitsgericht erklärte den Sozialplan nun für unwirksam, unter anderem weil die vorgesehenen Leistungen zu gering seien. Der Konzern habe die aufgetretenen Verluste intern immer ausgleichen können. Deshalb hätte er den entlassenen Mitarbeitern auch angemessene Abfindungen finanzieren können. Auch dass die Höhe der Leistungen teilweise von Vorgaben des Mutterkonzerns abhängen sollte, sei nicht zulässig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Geschieht dies nicht, muss ein neuer Sozialplan verhandelt werden.
Beim Arbeitsgericht sind auch 130 Kündigungsschutz-Klagen anhängig, mit denen sich Betroffene gegen ihre Entlassung wehren. Einige Kündigungen wurden nach früheren Angaben bereits aus formalen Gründen als unwirksam eingestuft, andere dagegen als rechtens. Eine abschließende Entscheidungen steht noch aus. (dpa)