Wien. Externe Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastungen werden ab Anfang 2017 in Österreich in die Berechnung von Lkw-Mauttarifen einfließen. Die entsprechenden Änderungen im österreichischen Bundesstraßen-Mautgesetz und im Asfinag-Gesetz wurden vergangenen Woche im Parlament in Wien beschlossen und bekommen Gesetzeskraft. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen gehen an den Bund zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs.
Außerdem nimmt die Novellierung Mautprellerei ins Visier. Die Benützung von Sondermautstrecken ohne ordnungsgemäße Entrichtung des Entgelts wird nämlich zur Verwaltungsübertretung erklärt. Mit den Änderungen macht die Regierung von der Wegekostenrichtlinie der EU Gebrauch, um die Kostenwahrheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
„Ein historischer Schritt in Richtung Kostenwahrheit”
Österreichs Verkehrsminister Gerald Klug sieht in der Ökologisierung der Lkw-Maut einen „historischen Schritt in Richtung Kostenwahrheit und Transparenz”. Kostenwahrheit im Verkehr werde dazu beitragen, dass Österreich Bahnland Nummer eins in der EU bleibt, sprich politisch alles unternommen wird, um mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Bei der Diskussion im Parlament wurde unter anderem davon gesprochen, dass es wichtig und richtig sei, die externen Effekte so zu bepreisen, dass das auch Spediteure spüren, wenn sie in Österreich fahren.
Emotional wurde die Debatte nach der Wortmeldung des Grünen-Abgeordneten Georg Willi. Willi befürwortete zwar die Einrechnung externer Kosten, wandte sich aber vehement gegen den Berechnungsmodus, da seiner Meinung nach die Tarifspreizung zwischen alten umweltbelastenden und neuen Euro-6 Lkw nicht mehr angewendet werde. Damit würden ältere Lkw relativ besser gestellt, moderne müssten eine Verteuerung hinnehmen. (mf)