Mainz. Auf die Besitzer älterer Dieselautos in Mainz könnten im kommenden Jahr Fahrverbote zukommen. Die Kommune muss als erste rheinland-pfälzische Stadt ein solches Verbot vorbereiten und in einen neuen Luftreinhalteplan aufnehmen, entschied das Mainzer Verwaltungsgericht am Mittwoch. Je nach Entwicklung der Messwerte für Stickstoffdioxid (NO2) könnte ein Verbot dann im September nächsten Jahres kommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen die Stadt geklagt hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die Reaktionen aus Politik und Wirtschaft waren sehr unterschiedlich.
Konkret verlangt das Gericht von der Stadt, dass zum 1. April 2019 ein neuer Luftreinhalteplan wirksam wird. Dieser müsse auch „ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge“ beinhalten. „Zu den Emittenten von NO2 zählen vor allem Dieselfahrzeuge“, betonte das Gericht. Sollte in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Mittelwert den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht einhalten, müssten zum 1. September 2019 weitere Maßnahmen angeordnet werden, auch Fahrverbote – unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Stadt wartet Urteilbegründung ab
Ob ein Verbot für einzelne Straßen nötig sei oder eine Zone, ließ das Gericht offen. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ließ es zu. Ob die Stadt diesen Schritt geht, ist noch offen. „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die uns sicher in den nächsten Tagen zugehen wird“, sagte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD). Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte wenige hundert Meter vom Gericht entfernt im Mainzer Landtag, man werde schauen, was die Folgen seien und wie man die Stadt gegebenenfalls unterstützen könne.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte, er hoffe, dass das Urteil ein „Weckruf für die langjährig untätigen Politiker“ sei – und kurz vor der Landtagswahl in Hessen auch ein Signal an die Bundesregierung, dass es so nicht weitergehe. Die DUH hatte gegen die Stadt geklagt.
Woanders gibt es schon Fahrverbote
Andernorts hatte es schon vergleichbare Entscheidungen gegeben, teilweise wurden Fahrverbote explizit angeordnet, mal für ganze Zonen, mal für einzelne Straßenabschnitte. Hamburg ist bislang die einzige Stadt, in der schon ein Fahrverbot für zwei Straßenabschnitte in Kraft ist. In dem keine 50 Kilometer von Mainz entfernten Frankfurt soll beispielsweise ab Februar 2019 ein Verbot kommen, wobei das Land Hessen dagegen juristisch vorgeht. In dem Nachbarland, wo am Sonntag (28. September) ein neuer Landtag gewählt wird, steht zudem am 21. November eine Verhandlung über ein drohendes Verbot in Darmstadt an.
Grundsätzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten zulässig sind, aber verhältnismäßig sein müssen. Fahrverbote müssten verhängt werden, wenn andere Maßnahmen nicht genau so schnell dazu führten, den EU-Grenzwert für Stickstoffoxid (NO2) einzuhalten. Die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxide kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden. (dpa/ag)