Luxemburg. Die luxemburgische Handelskammer Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat die aktuellen Informationen zur Entsendung von gebietsfremden Arbeitnehmern im Straßenverkehrsgewerbe nach Luxemburg in einem Rundschreiben zusammengefasst. Darauf wies jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin.
Ausländische Arbeitnehmer, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Transporten und Kabotage-Beförderungen nach Luxemburg entsandt werden, müssen demnach vor jeder einzelnen Beförderung auf einer einheitlichen Plattform unter Vorlage vieler Daten und Unterlagen angemeldet werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einen Sozialausweis ausgestellt. Das im Rundschreiben der CLC angesprochene Benutzerhandbuch zur elektronischen Plattform ist auf Deutsch erhältlich. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einen Sozialausweis ausgestellt.
Das im Rundschreiben der CLC angesprochene Benutzerhandbuch zur elektronischen Plattform ist nach Angaben des DSLV auf Deutsch erhältlich. Die Inspection du Travail et des Mines (ITM) als zuständige Behörde in Luxemburg bietet auf ihrer Internetseite auch umfangreiche Informationen: http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/detachement/le-detachement-de-salaries-de-le.html
(ag)