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Luxemburgs Handelskammer informiert über Entsendung

11.09.2017 11:33 Uhr
Flaggen Luxemburg EU
Ein Arbeitgeber aus dem EU-Ausland muss jeden Einsatz seiner Arbeitnehmer in Luxemburg elektronisch bei der Inspection du Travail et des Mines (ITM) melden
© Foto: Horst Galuschka/dpa/picture-alliance

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband weist darauf hin, dass die Confédération Luxembourgoise du Commerce die seit März geltenden Neuregelungen bei der Entsendung von Lkw-Fahrern nach Luxemburg zusammengefasst hat.

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Luxemburg. Die luxemburgische Handelskammer Confédération Luxembourgoise du Commerce (CLC) hat die aktuellen Informationen zur Entsendung von gebietsfremden Arbeitnehmern im Straßenverkehrsgewerbe nach Luxemburg in einem Rundschreiben zusammengefasst.  Darauf wies jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin.

Ausländische Arbeitnehmer, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Transporten und Kabotage-Beförderungen nach Luxemburg entsandt werden, müssen demnach vor jeder einzelnen Beförderung auf einer einheitlichen Plattform unter Vorlage vieler Daten und Unterlagen angemeldet werden. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einen Sozialausweis ausgestellt. Das im Rundschreiben der CLC angesprochene Benutzerhandbuch zur elektronischen Plattform ist auf Deutsch erhältlich. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einen Sozialausweis ausgestellt.

Das im Rundschreiben der CLC angesprochene Benutzerhandbuch zur elektronischen Plattform ist nach Angaben des DSLV auf Deutsch erhältlich. Die Inspection du Travail et des Mines (ITM) als zuständige Behörde in Luxemburg bietet auf ihrer Internetseite auch umfangreiche Informationen: http://www.itm.lu/de/home/faq/ddt/detachement/le-detachement-de-salaries-de-le.html

(ag)

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