Stuttgart. Der neue Luftreinhalteplan für Stuttgart wird nicht wie ursprünglich vorgesehen an diesem Donnerstag, dem 31. August, verkündet. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart begründete dies am Mittwoch damit, dass die schriftliche Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Ende Juli noch nicht eingegangen sei. Das Gericht hatte entschieden, dass die vorgesehenen Maßnahmen für saubere Luft nicht ausreichten.
Sobald das Urteil dem Land vorliege, werde es geprüft, sagte der Sprecher. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung einschließlich zeitweiser Fahrverbote für Diesel-Autos sollen nach den bisherigen Planungen vom 1. Januar 2018 in der Landeshauptstadt gelten. Wenn das Land allerdings Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, dürfte das Datum nicht mehr zu halten sein. (dpa/ag)