Frankfurt. Die Frachttochter der Lufthansa wird in der ersten Märzhälfte die Flughäfen Quito (Ecuador) und Bogota (Kolumbien) nicht mehr im Liniendienst anfliegen. „Im Rahmen von Sonderprojekten werden wir den Markt aber weiterhin bedienen“, versicherte Unternehmenssprecher Michael Goentgens am Dienstag gegenüber der VerkehrsRundschau. Die Einstellung der Route zu den beiden Andenstaaten begründete er damit, dass die Blumentransporte für sein Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr attraktiv seien. Wegen der über Brasilien und die beiden Pazifik-Anrainerländern geführten Route seien mehrere Crewwechsel erforderlich, was das Managen dieser Route komplex und auch kostspielig mache.
Ein weiterer Grund für den bevorstehenden Rückzug sei die Verkleinerung der MD-11-Frachterflotte, die um zwei Einheiten auf insgesamt 11 Flugzeuge reduziert worden ist, wobei eine der zwei aussortierten MD-11F als Reserve für Bedarfseinsätze vorgehalten wird. „Der Kapazitätsabbau ist ein weiterer Punkt, warum wir die Blumenflüge von Südamerika nach Deutschland aufgeben“, so Goentgens. Es gebe wirtschaftlich interessantere Strecken, auf denen Lufthansa Cargo beabsichtigt, die Frachterflotte einzusetzen.
Den Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem südamerikanischen Blumengeschäft begründete der Sprecher mit dem bevorstehenden Valentinstag (14.2.) sowie dem internationalen Frauentag (8.3.), der besonders in Russland gefeiert wird und wo es eine hohe Nachfrage nach Schnittblumen gebe. „Dieses Geschäft nehmen wir noch mit“, sagte Goentgens.
Niederländisches Verwaltungsgericht untersagte Zwischenstopp
Gleichzeitig bestätigte er auf Anfrage, dass Lufthansa Cargo einen Widerspruch vor dem höchsten niederländischen Verwaltungsgericht Raad van State gegen ein Urteil einer Vorinstanz zurückgezogen habe. Diese hatte LH Cargo Blumenflüge von Lateinamerika nach Amsterdam mit Zwischenstopp auf Puerto Rico untersagt. Es handele sich lediglich um einen technischen Stopp, ohne kommerzielle Absichten, urteilten die Richter. Sie folgten damit der Argumentation der niederländischen Luftfahrtbehörde, die Lufthansa Cargo die Landungen in Amsterdam nach einem Protest von KLM verwehrte. Dagegen hatte die deutsche Fluglinie geklagt, da Puerto Rico zum Hoheits- und Verkehrsgebiet der USA gehört und die Flüge nach Ansicht der Gesellschaft damit der Open-Skies-Regelung zwischen den USA und der EU unterliegen. Diese erlaubt unbegrenzte Flüge von europäischen und amerikanischen Airlines zu Zielen ihrer Wahl in beiden Vertragsgebieten. Dieser Interpretation schlossen sich die niederländischen Verwaltungsrichter nicht an, sondern beharrten auf den ihrer Ansicht nach nicht wirtschaftlich motivierten Zwischenstopps der Lufthansa-Frachter auf Puerto Rico auf der Route von der lateinamerikanischen Westküste nach Amsterdam.
Angesprochen darauf sagte Goentgens, dass sein Unternehmen das Appellationsverfahren vor dem höchsten holländischen Gericht deshalb nicht weiter verfolge, weil dieser Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung weiterhin sehr viel Geld gekostet hätte. „Da wir die Linienflüge nach Quito und Bogota ohnehin einstellen, und damit auch keine Landungen mehr in Amsterdam beabsichtigen, würden selbst bei einer positiven Entscheidung der Richter zu unseren Gunsten aus dem Urteil keine wirtschaftlichen Vorteile für unser Unternehmen resultieren“. Goentgens verdeutlichte, dass Lufthansa Cargo nach wie vor von der Legitimität der Amsterdam-Flüge überzeugt sei. „An unserem Rechtstandpunkt hat sich nichts geändert, auch wenn wir das Verfahren jetzt nicht mehr weiterverfolgen“, sagte er. (hs)