Montreal. Lithium-Ionen-Batterien sollen nur noch dann per Luftfracht transportiert werden dürfen, wenn ihr Ladezustand maximal 30 Prozent der Gesamtkapazität beträgt. Das geht aus dem Bericht über das 25. Treffen des Dangerous Goods Panel DGP der Luftfahrtorganisation ICAO hervor.
Darüber hinaus werden Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480 PI 965, Section II) und Lithium-Metall-Batterien (UN 3090 PI 968, Section II) auf nicht mehr als ein Packstück pro Sendung beschränkt. Die Änderungen sollen laut Empfehlung zum 1. April 2016 in Kraft treten, müssen allerdings noch durch die ICAO bestätigt werden.
Die Mehrheit der Panelmitglieder hatte sich gegen ein generelles Verbot der Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien auf Passagiermaschinen ausgesprochen. Man würde dies, so die Begründung, als Benachteiligung derjenigen Versender sehen, die sich vorschriftenkonform verhalten, ohne damit eine bessere Einhaltung der Vorschriften für den Transport von Lithiumbatterien zu erreichen. (gh/sno)
Luftfracht: Weitere Beschränkungen für Lithiumbatterien
Höchstens ein Packstück pro Sendung und maximal zu 30 Prozent geladen: Das empfiehlt das Dangerous Goods Panel der ICAO.