Hamburg. Immer mehr Logistikunternehmen beantragen eine Zulassung zum Reglementierten Beauftragten (RegB). Dies geht aus aktuellen Zahlen des Luftfahrtbundesamtes (LBA) hervor. Verfügten in den vergangenen Jahren rund 770 Spediteure über den Luftfrachtsicherheitsstatus, so haben in den vergangenen Monaten weitere 300 Betriebe eine behördliche Zulassung beantragt. „Immer mehr Lagerhalter streben die Zulassung zum Reglementierten Beauftragten an“, sagte kürzlich der zuständige LBA-Referatsleiter Marco Jentsch.
Ursache für diesen starken Anstieg ist die Umstellung am 29. April 2013. Ab diesem Datum müssen auch „Bekannte Versender“ eine behördlich Zulassung vorweisen, wenn ihre Luftfrachtsendungen vom RegB automatisch als „sicher“ angesehen werden sollen. Da aber etwa nur zehn Prozent der Versender aus Industrie und Handel zum Stichtag eine solche Zulassung vorweisen können und auch nur wenige mehr diese überhaupt anstreben, hoffen vielen Logistikdienstleister auf ein neues Geschäftsfeld.
Neue Logistikkonzepte und neue Dienstleistungen
Luftfracht, die nicht vom Bekannten Versender stammt, muss vom RegB „sicher“ gemacht werden, bevor sie ins Flugzeug verladen werden darf. Dies erfolgt in der Regel durch eine Röntgenprüfung. Da die Röntgenprüfungen insbesondere bei Sendungen mit Metallen und Flüssigkeiten sehr aufwändig und fehleranfällig sind, wird verstärkt auch über neue Logistikkonzepte nachgedacht. So könnten Verlader bestimmte Waren wie zum Beispiel eilig benötigte Ersatzteile „unsicher“ beim Logistikdienstleister einlagern. Der Dienstleister mit RegB-Status verpackt die Ware dann und macht sie „sicher“ und damit versandfertig.
„Das ist sicherlich ein neuer Markt für uns“, meint beispielsweise Rüdiger Suhrke, Geschäftsführer beim Logistikunternehmen THS Aircargo Services, das in Hamburg Luftfracht abfertigt. Und auch Geschäftsführer Marc Briese vom Hamburger Verpackungsdienstleister AKF Siemers sieht neue Geschäftsfelder: „Einige Kunden überlegen, ihre „unsicheren“ Waren bei uns hier im World Cargo Center für den Export verpacken zu lassen“. Die Sicherheitsüberprüfung könne dann gleich vor Ort erfolgen. Ein Geschäftsfeld für so manchen Lagereibetrieb und Verpacker – auch jenseits des Flughafens. Denn laut LBA-Referatsleiter Jentsch wollen immer mehr Unternehmen jenseits der Flughäfen den Status des RegB erlangen. (ak)
Mehr zum Thema „Luftfrachtsicherheit/Bekannter Versender“ finden Sie auch in der aktuellen Titelstory der VerkehrsRundschau 14/2013 (Seite 20) vom 5. April 2013. (E-Paper der VerkehrsRundschau)
Bitte beachten Sie auch die VerkehrsRundschau-Fachkonferenz „Luftfracht problemlos versenden - auch ohne Zulassung als Bekannter Versender“ (Programm und Anmeldung)