Ab dem 29. April muss Luftfracht, die nicht von einem behördlich zugelassenen Bekannten Versender stammt, einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Deshalb unsere Frage:
Rechnen Sie mit Verzögerungen bei der Abfertigung von Luftfracht?
Einfach online abstimmen unter Frage der Woche.