Berlin/München. Die Nutzung von Bundesstraßen soll Güterverkehrsunternehmen ab 1. Juli 2018 nicht mehr kosten als für die Nutzung von Bundesautobahnen. Bei der Lkw-Maut werde es nach der geplanten Ausweitung keine Differenzierung geben, versprach Dorothee Bär (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium der VerkehrsRundschau am Montag während eines Redaktionsbesuchs. Das Ziel des Bundesverkehrsministeriums seien einheitliche Mautsätze für alle Straßen, sagte sie. „Wir wollen Speditions-, Transport- und Logistikbetriebe nicht unnötig belasten“, erklärte Bär. Bei der Ausgestaltung der künftigen Infrastrukturfinanzierung sei ihrem Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) wichtig, dass sie niemanden benachteilige und dass sie Akzeptanz finde.
Nach der Rechnung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) müsste die Lkw-Maut für Bundesstraßen bis zu drei Mal höher ausfallen als die für Bundesautobahnen. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hatte nach dem Beschluss der Ausweitung im Frühjahr eindringlich vor unterschiedlichen Lkw-Maut-Sätzen gewarnt. Diese würden „zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen autobahnnah und autobahnfern angesiedelten Wirtschaftsräumen führen“. Unternehmerische Standortentscheidungen für den ländlichen Raum würden damit in Frage gestellt, hatte auch der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) moniert.
Ob die kalkulierten zwei Milliarden Euro an Mehreinnahmen durch die Lkw-Maut-Ausweitung auf alle 40.000 Kilometer Bundesstraßen sich tatsächlich generieren lassen, hängt von dem neuen Wegekostengutachten ab, das für die Jahre von 2018 bis 2022 gelten soll. Erstellen wird es das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Bedenken, weil es sich dabei um ein Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland handelt, hat Bär nicht. „Warum sollte das DLR schlechter sein als Berater von nichtstaatlichen Organisationen?“, betonte sie.
Maut für Fernbusse und Lkw ab 3,5 Tonnen derzeit kein Thema
Eine Fernbusmaut ab Mitte 2018 ist im Bundesverkehrsministerium laut Bär derzeit kein Thema. „Das ist noch eine junge Branche, die wir positiv begleiten, weil damit neue Mobilitätsangebote entstehen.“ Man wolle die Fernbusbranche, die im Aufwachsen sei, aber weiterhin beobachten. Im Gesetz zur Mautausweitung ist deshalb ein Prüfauftrag für eine Ausdehnung auf Fernbusse enthalten. Bis Ende 2017 soll eine solche Prüfung auch bei Kleinlastern ab 3,5 Tonnen stattfinden. „Den Ergebnissen dieser Prüfungen will ich nicht vorgreifen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin. Es gebe aktuell im Bundesverkehrsministerium aber auch keine Überlegungen, die Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zu erweitern. „Der derzeitige Betreibervertrag sieht nur die Option einer Absenkung einer Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen vor. Diese haben wir bereits zum 1. Oktober letzten Jahres umgesetzt“, erklärte sie.
Offen zeigte sich Bär für Gespräche, wie sich ein Teil der Mehreinnahmen durch die Lkw-Maut-Ausweitung in zusätzliche Förderprojekte für die Güterverkehrsbranche investieren lässt. Im Rahmen der Mautharmonisierung stehen derzeit bis zu 450 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. „Wir hoffen auf Vorschläge von Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen, wie man der Branche sinnvoll etwas von dem Geld zugutekommen lassen kann.“ Zwar werde es nicht einfacher, Programme auf den Weg zu bringen, weil die EU-Kommission in Brüssel und der Bundesrechnungshof in Bonn deren Ausgestaltung inzwischen kritisch begutachten. „Wir erhalten aber auch wenige kreative Vorschläge für weitere Entlastungsmöglichkeiten“, betonte Bär. (ag)