Innsbruck: Seit 1. November 2016 gilt auf der Autobahn A 12 zwischen Langkampfen und Ampass in Tirol das sektorale Fahrverbot. Es ist der dritte Anlauf, nachdem schon zwei Mal ein derartiges Verbot von der EU gekippt worden ist. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Immissionsschutzgesetz Luft.
Nach Verhandlungen mit der EU ist ein Stufenplan ausgearbeitet worden. Laut dem Land Tirol gilt für das Fahrverbot folgender Fahrplan: Im ersten Schritt – seit 1. November – ist der Transport bestimmter nicht verderblicher Güter mit Lkw der Euroklassen 3 und 4 untersagt. „In einem zweiten Schritt, der nach positiven Signalen der EU-Kommission über den Verzicht auf rechtliche Mittel im Mai 2017 in Kraft tritt, werden Transporte verderblicher Güter mit Lkw der Euroklasse 5 verboten“, erklärt Paul Aigner, Sprecher von Tirols Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe gegenüber der VerkehrsRundschau. Sie und ihr Kollege Josef Geisler (Landhauptmann-Stellvertreter) hätten sich mit der EU auf diese Vorgangsweise geeinigt. Brüssel habe mündlich zugesichert, dass es von EU-Seite keine einstweilige Verfügung gegen das Fahrverbot geben wird und das schon laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen das Fahrverbot werde aufgehoben, so Aigner ergänzend.
Sollten diese Maßnahmen gemeinsam mit den bereits erfolgten Luftgütemaßnahmen nicht zum Erreichen der europaweit vereinbarten Stickstoffdioxidwerte im Jahr 2020 reichen, wird nach einer Evaluierung im Jahr 2018 auch der Transport verderblicher Güter mit Lkw der Euroklasse 6 verboten. Mit dem Fahrverbot will das Land Tirol langfristig 200.000 Lkw pro Jahr von der Autobahn auf die Schiene verlagert sehen. Seit 1. November bieten die Österreichischen Bundesbahnen ÖBB täglich 42 Züge der Rollenden Landstraße – um 30 Prozent mehr als zuvor –, um umsteigewillige Lkw auf der Schiene zwischen Wörgl und Brennersee beziehungsweise Wörgl und Trento zu transportieren. (mf)