Wiesbaden. Die hessische Landesregierung hat gegen das Urteil zum Frankfurter Dieselfahrverbot beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung beantragt. Die schriftliche Begründung des Urteils des Wiesbadener Verwaltungsgerichts sei am Vortag eingegangen, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums am Dienstag in Wiesbaden. Das war die Voraussetzung dafür, dass das Land juristische Schritte gegen die Entscheidung einlegen kann.
Das Urteil sieht ein großflächiges Fahrverbot in Frankfurt für ältere Autos vom kommenden Jahr an vor. Konkret wären demnach zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten gegen Hessen geklagt.
Das Verwaltungsgericht hält seiner Urteilsbegründung zufolge Hardware-Nachrüstungen derzeit nicht für geeignet, auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verzichten. Auf diese Maßnahme auf Kosten der Autohersteller dringt jedoch die hessische Landesregierung. (dpa/ag)