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Kritik im Bundestag an geplanter Lkw-Maut-Änderung

10.10.2018 15:16 Uhr
Mautschild, Autobahn
Zum 1. Januar 2019 sollen die Lkw-Maut-Sätze deutlich steigen
© Foto: Christian Ohde/Chromorange/picture-alliance

Verbände haben bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages anlässlich der höheren Lkw-Maut ab 2019 vor steigenden Verbraucherpreisen gewarnt und sich gegen weitere Ausnahmen für Traktoren ausgesprochen.

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Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Lkw-Maut-Erhöhung zum Jahreswechsel wird nach Ansicht von Dirk Engelhardt vom Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) die Verbraucherpreise beeinflussen. Das sagte der BGL-Hauptgeschäftsführer nach Angaben des parlamentarischen Nachrichtendienstes „Heute im Bundestag“ (HiB) während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch. Dort ging es um den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.

Von Mehrkosten in Höhe von drei Milliarden Euro durch die schon erfolgte Ausweitung der Lkw-Maut und die geplante Mautänderung ging Jürgen Hasler, Abteilungsleiter Mobilität und Logistik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), laut „HiB“ bei der Expertenanhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages aus. Der Wettbewerb in der Speditionsbranche werde sich verschärfen, möglicherweise auch zu Lasten sozialer Standards, sagte er demnach.

Kritik an Mautbefreiung für Traktoren

Ziel der Gesetzesänderung ist es laut der Regierung, die Lkw-Maut-Sätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Durch die Einführung von Gewichtsklassen will der Bund die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöhen. Zudem ist geplant, Elektro-Lkw von der Maut zu befreien.

Kritik übte BGL-Hauptgeschäftsführer Engelhardt auch am Vorhaben, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 60 Stundenkilometer von der Bemautung auszunehmen. Dies stelle eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar und habe zu einem Riesenaufschrei der Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr geführt, sagte er nach Angaben von „HiB“. Wenn es eine Ausnahme für derartige Fahrzeuge geben solle, müsse die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer beschränkt werden, forderte er.

Frist für Elektro-Lkw-Ausnahme gefordert

Eine zeitliche Begrenzung der Mautbefreiung für Elektro-Lkw verlangte Dirk Flege, Geschäftsführer von der Allianz pro Schiene. Grundsätzlich aber begrüßte er die Gesetzesänderung, wie „HiB“ berichtet. Die in den vergangenen Jahren immer weiter auseinandergegangene Kostenschere zwischen der Lkw-Maut und den Trassenpreisen zu Ungunsten der Schiene werde so zumindest ein stückweit geschlossen. Kritisch äußerte sich Flege demnach zur weiter geltenden Mautbefreiung für Fernbusse und dem Verzicht der Bundesregierung, die Mautlücke zwischen Lkw von bis 3,5 Tonnen, die keine Lkw-Maut zahlen müssten, und Lkw ab 7,5 Tonnen zu schließen.

Für eine Einbeziehung der Fernbusse in die Maut sprach sich laut „HiB“ auch Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) aus. Alles andere stelle einen klaren Nachteil für den Schienenverkehr dar, befand er. Lottsiepen lehnte den Angaben zufolge zugleich auch die Zweckbindung der Mautmittel an die Straßen ab. Es müsse der Grundsatz gelten: Verkehr finanziert Verkehr. Schließlich forderte der VCD-Vertreter, die Maut auf allen Straßen und für alle Lkw zu erheben.

Thomas Kiel, Vertreter des Deutschen Städtetages, forderte gemäß der „HiB“-Meldung Ausnahmen für Kommunalfahrzeuge, wie Müllautos und anderen Entsorgungsfahrzeuge. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge in kommunaler Hand sind oder privaten Unternehmen gehören, die im Auftrag der Kommunen Dienstleistungen erbringen. (ag)

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