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Kontrolle von Fahrverboten: Scheuer will bei Datenschutz nachbessern

09.01.2019 15:34 Uhr
Kontrolle von Fahrverboten: Scheuer will bei Datenschutz nachbessern
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will wegen massiver Kritik an der Datenerfassung bei Fahrverbots-Kontrollen die Speicherfrist verkürzen
© Foto: Wolfgang Kumm/dpa/picture-alliance

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, wonach die erhobenen Daten spätestens zwei Wochen nach der erstmaligen Erhebung gelöscht werden sollen. Trotzdem gibt es Kritik an der großflächigen Überwachung von Autofahrern.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will nach massiver Kritik an Plänen zur automatischen Kontrolle von Diesel-Fahrverboten beim Datenschutz nachbessern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Darin wird präzisiert, dass es sich um stichprobenartige Kontrollen handeln soll. Außerdem sollen die erhobenen Daten künftig spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung gelöscht werden, bisher waren sechs Monate vorgesehen. Das geht aus dem Entwurf hervor, welcher der „Deutschen Presse-Agentur“ vorlag.

Über den Entwurf wird nun im Bundestag beraten. Die Linke-Verkehrspolitikerin Ingrid Remmers kritisierte, Scheuer wolle unter dem Deckmantel der Diesel-Fahrverbote den Ausbau einer „massiven Überwachungsinfrastruktur“ vorantreiben.

ADAC sieht Kennzeichen-Scanning kritisch

Auch der ADAC sieht die geplanten Regelungen trotz der Nachbesserungen weiter kritisch. Ein Kennzeichen-Scanning bleibe aus Sicht des ADAC problematisch, da es einen „gravierenden Grundrechtseingriff“ darstelle, sagte Ulrich Klaus Becker, Vizepräsident für Verkehr. „Stattdessen sollte mit Augenmaß gehandelt und eine Einzelfallüberwachung das Mittel der Wahl sein – wie es etwa auch bei Alkoholkontrollen der Fall ist.“

Der Bundesrat hatte „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“ gegen die von der Bundesregierung geplante automatisierte Nummernschild-Erfassung bei der Kontrolle von Fahrverboten geäußert. Eine automatisierte Kennzeichenerfassung greife in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht würden, hieß es in einer Stellungnahme. Die Regelung erfasse unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich innerhalb beschränkter Zonen bewegten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde abgelehnt, er ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Scheuer hatte Kritik bereits zurückgewiesen. Der Bund wolle keine „Massenüberwachung“ der Autofahrer. Es gehe um nachhaltige Lösungen, die die Luft besser machten und die Mobilität der Bürger erhielten. In vielen Städten haben Gerichte Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge angeordnet. (dpa/ag)

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