Berlin. CDU, CSU und SPD wollen im Fall einer Fortsetzung der Großen Koalition an einer Ausweitung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen festhalten und auf der Grundlage des neuen Wegekostengutachtens eine durchschnittliche Mauthöhe auf allen Bundesfernstraßen festgelegen. Die Mautharmonisierung bleibe Bestandteil der Nutzerfinanzierung. Diese Zielsetzungen ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag der drei Parteien, der der Verkehrs-Rundschau vorliegt. Nach einer abschließenden, über 20 Stunden bis in den Vormittag dauernden Sitzung hatten sich die 91 Unterhändler auf einen knapp 200 Seiten langen Koalitionsvertrag geeinigt, der sich ausführlich auch mit dem Thema Verkehrspolitik beschäftigt und unterhalb dieser Meldung zum Download bereitsteht.
Darin werden Sozialbetrug und Sozialdumping im Güterkraftverkehrsgewerbe der Kampf angesagt. Deshalb sollen klarere Haftungsregeln entwickelt werden. „Wichtige Kriterien dabei sind die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer und der Mindestlohnregelungen“. Nach Ansicht der möglichen Koalitionäre darf die Kabotage nicht weiter ausgeweitet werden. Dazu sollen „wirksame Instrumente zur Kontrolle“ entwickelt werden. Das Gewerbe muss sich möglicherweise auf zusätzliche Kosten einstellen. „Wir werden Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssystem oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw-Abstandswarnsysteme prüfen“, heißt es in dem Koalitionsvertrag.
Kampf gegen Fachkräfte- und Parkplatzmangel
Die Logistikbranche kann nach Bildung einer Großen Koalition mit Gesprächen über die Behebung des Fachkräftemangels rechnen. Geplant sind die Einführung eines europaweiten elektronischen Frachtbriefs sowie eine personelle Aufstockung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Die Unterhändler haben auch die Klagen des Gewerbes wegen fehlender Autobahnparkplätze aufgenommen und wollen deshalb „weiterhin in den Ausbau des Parkplatzangebots für Lkw auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen investieren“. Gestärkt werden soll der kombinierte Verkehr, ohne dass dies präzisiert wird.
Bekräftigt wird von den Unionsparteien und der SPD die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr, also die „Schaffung eines deutschlandweiten 740-Meter-Netzes für Güterzüge bis 2020“ sowie die Senkung der Trassenpreise. Neu ist die beabsichtigte Einsetzung eines „hochrangigen Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr“. Wenig überraschend ist das Festhalten der drei Parteien am integrierten Konzern Deutsche Bahn AG und die Ablehnung einer Privatisierung des Unternehmens. Die Bahn kann, wie bereits vereinbart, mit dem Abschluss einer neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) rechnen.
Zugesichert wird von den potentiellen Koalitionären auch die Fortsetzung der Verkehrsinvestitionen „auf einem Rekordniveau“. Ein neues Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz soll dafür sorgen, dass Verkehrswege schneller realisiert werden können. Für ausgewählte Projekte sollen die Klagemöglichkeiten auf eine Instanz beschränkt werden, analog der Verfahren bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit.
Jetzt müssen die rund 470.000 SPD-Mitglieder darüber entscheiden, ob ihre Partei die Koalition mit den Unionsparteien fortsetzen soll. Die Befragung dürfte sich bis Anfang März hinziehen. Bis Ende März soll die Regierungsbildung abgeschlossen sein. (jök)
Den am Mittwoch beschlossenen Koalitionsvertrag von Union und SPD können Sie unterhalb dieser Meldung kostenfrei herunterladen.
- Koalitionsvertrag 2018 (2.6 MB, PDF)