Die Länder ersuchen die Bundesregierung das Paketboten-Schutz-Gesetz zu ändern, um so bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter in der KEP-Branche zu erreichen. Nach dem Willen der Länder sollen Werkverträge beim Zustellen von Pakten künftig verboten werden.
Der Bundesrat hat einer entsprechenden Entschließung in seiner Sitzung am 12. Mai zugestimmt. Diese geht nun an die Bundesregierung. Laut des Papiers sei es oft so, das Paketboten im Rahmen von Werkvertragskonstellationen bei Subunternehmen der Paketdienstleister angestellt sind. Dort bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und auch Betriebsräte seien selten, heißt es in der Entschließung weiter.
In der Begründung dazu gehen die Länder darauf ein, dass ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards den großen Dienstleistern zuweisen würde. Ausnahmen vom Werksvertragsverbot soll es für Subunternehmen geben, die ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen.
Wie geht es weiter?
Der Bundesrat hat die Entschließung der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht, wie der Bundesrat weiter mitteilt.
Eine Entschließung richtet der Bundesrat in der Regel an die Bundesregierung, um etwa auf Probleme aufmerksam zu machen oder Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen. Entschließungen sind rechtlich nicht verbindlich, wie der Bundesrat auf seiner Webseite erklärt.