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Keine Extra-Versicherungssteuer für Reeder

25.04.2013 10:15 Uhr
Keine Extra-Versicherungssteuer für Reeder
Deutsche Reeder müssen keine zusätzliche Versicherungssteuer zahlen
© Foto: Rhenus

Schiffserlöspools unterliegen nicht rückwirkend der Versicherungssteuerpflicht. Die Reeder hatten hohe zusätzliche Steuerbelastungen befürchtet.

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Berlin/Hamburg. Die schwarz-gelbe Koalition hat drohende Steuerforderungen in Millionenhöhe gegen deutsche Reedereien abgewendet. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch eine Änderung des Versicherungssteuergesetzes. Damit wird klargestellt, dass sogenannte Schiffserlöspools rückwirkend und bis Ende 2015 nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen. Die Reeder hätten nun Rechtssicherheit, sagte der Unions-Finanzexperte Klaus-Peter Flosbach (CDU).

Die seit Jahren in der Krise steckenden Reedereien hatten hohe zusätzliche Steuerbelastungen befürchtet. Es ging um Charterreeder, die in Erlöspools zusammenarbeiten. Dabei werden die Gewinne unter den Teilnehmern aufgeteilt und somit die Schwankungen der Charterraten abgefedert. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich, sollte aber nachträglich besteuert werden. Die Reeder bekommen nun zwei Jahre Zeit, ihre Schiffserlöspools bei Bedarf in Abstimmung mit dem Bundeszentralamt für Steuern umzugestalten.

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) begrüßte die Entscheidung des Finanzausschusses. „Das Damoklesschwert von drohenden Millionenforderungen ist an die Seite gelegt worden“, sagte das geschäftsführende Präsidiumsmitglied Ralf Nagel in Hamburg. Die Reeder seien dankbar dafür, dass für die Vergangenheit und Gegenwart Rechtssicherheit geschaffen sei. Damit sei das Hauptproblem der Reedereien vom Tisch. Sie hätten bei einer weiteren Unsicherheit über die Steuerfrage hohe Rückstellungen bilden müssen, bis eine gerichtliche Entscheidung gefallen wäre. (dpa)

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