Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht bei Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) keinen Anfangsverdacht auf Untreue bei der Vergabe von Berateraufträgen. Dies habe die Prüfung zweier Strafanzeigen ergeben, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde. Sie bestätigte damit einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung” (Mittwoch). Ein Vermögensnachteil für das Land, Voraussetzung für die Untreue, sei „nicht ersichtlich”, schreibt das Blatt. Es gebe daher keinen Anlass, Ermittlungen einzuleiten. Die Vorwürfe gegen Hermann seien ausführlich geprüft worden, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage.
Auch ein Anfangsverdacht auf Bestechlichkeit wegen der Bekanntschaft zwischen Hermann und einem beauftragten Berater, dem Stuttgart-21-Gegner Michael Holzhey vom Berliner Beratungsunternehmen KCW, sei verneint worden. Es handelte sich um ein Auftragsvolumen von 500.000 Euro für KCW, das in fünf Teile gestückelt worden war. Themen sind die Ausschreibungen für den Schienennahverkehr und das Bahnprojekt Stuttgart 21.
Die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Razavi hatte den Verdacht der Untreue im Landtag erhoben. Hermann hatte sich darüber empört geäußert und sogar rechtliche Schritte gegen Razavi erwogen. Die Christdemokratin sagte, sie wisse nicht, wer die Strafanzeigen gestellt habe. (dpa)