Brüssel. Die EU-Kommission hat Dänemark und Finnland verklagt, weil die beiden Länder gegen die europäischen Kabotagevorschriften verstoßen. Nach Ansicht der Kommission dürfen Transportunternehmen, die über eine Gemeinschaftslizenz verfügen, nach dem Entladen bei einer grenzüberschreitenden Beförderung bis zu drei innerstaatliche Transporte durchführen. Dabei dürften jeweils mehrere Be- und Entladeorte angefahren werden. „Das EU-Recht sieht keine weiteren Beschränkungen vor“, heißt es in einer Mittelung der Behörde.
Die finnsche Rechtslage sehe jedoch zusätzlich vor, dass höchstens zehn Kabotagefahrten in drei Monaten erlaubt seien. Eine Rechtfertigung für diese Einschränkung erkennt man in Brüssel auch nach eingehenden Gesprächen mit Helsinki nicht. Zumal die finnischen Behörden jedes Be- und Entladen als gesonderte Kabotagfahrt werteten.
Nach dänischem Recht kann eine einzige Kabotagefahrt zwar mehrere Be- oder Entladungen umfassen – aber nicht sowohl Be- als auch Entladungen. Auch diese Einschränkung ist nach Auffassung der Kommission nicht mit der Kabotage-Verordnung (1072/2009) vereinbar. (tw)