Koblenz. Weil der Kabarettist Rainald Grebe kostenlos auf Raststätten an Autobahnen auf die Toilette gehen will, hat er das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Denn oft sind 70 Cent fällig. Am Freitag hat sich das Verwaltungsgericht Koblenz damit befasst. Nach Einschätzung von Grebes Anwalt Oliver Ganseforth hat bundesweit noch kein solcher Fall ein Gericht beschäftigt. Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht Koblenz erst in zwei bis drei Wochen bekanntgeben. Grebe war bei der mündlichen Verhandlung nicht anwesend.
Laut Ganseforth verstößt die Gebühr von Toiletten an Autobahnen gegen die Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz, die eine kostenlose Nutzung für Gäste vorschreibe, und gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe.
Land oder Bund – wer ist der richtige Adressat?
Der Vorsitzende Richter Ralf Geis zog in Zweifel, ob Grebe sich mit dem Land Rheinland-Pfalz den richtigen Adressaten seiner Klage ausgesucht habe, weil der Bund der Vertragspartner der Autobahn Tank & Rast GmbH sei, die viele Raststätten betreibt. Zudem ist laut Geis auch die Daseinsvorsorge für Bürger nicht immer kostenlos, wie beispielsweise die Versorgung mit Trinkwasser zeige. Die Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz und der Autobahn Tank & Rast GmbH betonten, die Toilettengebühr sei rechtlich zulässig.
Ganseforth verwies auch auf den Sicherheitsaspekt: Manche Autofahrer wollten nicht für Toiletten zahlen und sagten sich: „Ach, ich bin ohnehin in einer halben Stunde zu Hause, dann drücke ich noch ein bisschen aufs Gas.“ Kritik, dass Grebe seine Klage als Marketinggag für seinen Job nutzen könnte, wies Ganseforth zurück: Man müsse zwischen dem Kabarettisten und dem privaten Kläger Grebe trennen.
Dieser wohne nicht in Rheinland-Pfalz, fahre aber auch hier Auto. Rheinland-Pfalz sei eines der wenigen Bundesländer, in denen die Gaststättenverordnung ausdrücklich kostenlose Toilettennutzung vorschreibe. (dpa/ag)