Berlin. Wer Unfallopfer filmt oder fotografiert, muss künftig mit Strafen rechnen. Das Justizministerium will das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“, als Straftat werten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundesjustizministerium vor kurzem an Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt hat.
Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten – etwa Opfer von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen – werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet, Angehörige können die Löschung auf Internetseiten verlangen. Künftig würden Geldbußen drohen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Das Erstellen solcher Bilder sei aufgrund allgegenwärtiger Handykameras immer leichter geworden, schreibt das Ministerium. Zudem lasse die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung sinken.
Bundestag muss dem Vorhaben zustimmen
„Bei Unfällen Verletzte oder gar Tote aus Sensationsgier zu fotografieren, ist schamlos und verletzt die Persönlichkeitsrechte der Opfer“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Dienstag der „Deutschen Presse-Agentur“. „Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn haben als Fotos zu schießen, verstoßen gegen die Grundregeln menschlichen Anstands und behindern überdies häufig auch die Rettungskräfte.“
Wenn das Kabinett die Neuerungen verabschiedet hat, muss der Bundestag ihnen ebenfalls zustimmen. Darauf haben sich CDU, CSU und SPD in sehr allgemeiner Form allerdings schon im Koalitionsvertrag verständigt.
Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, forderte eine zügige Verabschiedung. „Das Andenken Verstorbener müssen wir besser vor sensationsgierigen Gaffern schützen. Wenn etwa ein tödlich verunglücktes Unfallopfer fotografiert wird und die Bilder dann im Netz verbreitet werden, können wir das nicht dulden“, erklärte er. (dpa/ag)