Rom. Das italienische Verkehrsministerium hat die LKW-Fahrverbote in Italien neu bewertet. Demnach werde zwar weiterhin an sämtlichen Fahrverboten für das Jahr 2018 festgehalten, allerdings wurden die Fahrverbote unter bestimmten Bedingungen gelockert. So gibt es jetzt einen Puffer für diejenigen Transporteure, die gerade auf dem Rückweg zum Firmensitz sind.
Wie das Verkehrsministerium auf Nachfrage des Unternehmens „Infogestweb“ mitteilte, würden Ausnahmen dann gemacht, wenn LKW außerhalb der bewohnten Zentren unterwegs seien (Art. 3.2 b des Fahrverbotskalenders) und sich auf dem Rückweg zum Firmensitz befänden. Als Firmensitz gelte dabei nur das Unternehmen, auf das der LKW primär oder sekundär zugelassen sei. Als Nachweis dafür müsse ein aktuelles Registrierungszertifikat der Industrie- und Handelskammer vorgelegt werden. Ferner dürfe die noch zurückzulegende Entfernung nicht mehr als 50 Kilometer betragen. Weitere Bedingung: Ab Beginn des Fahrverbotes dürfen LKW die verbleibende Strecke nicht mehr auf der Autobahn zurücklegen und müssen auf andere Straßen ausweichen.
Ausgeweitet wird diese Ausnahme auch auf Fahrzeuge, die noch Güter geladen haben. Doch auch hier: Die zurückzulegende Entfernung darf ab Beginn des Fahrverbotes mehr als 50 Kilometer nicht überschreiten und der Fahrer muss den Kontrollbehörden beweisen, dass das Fahrzeug sich auf dem Rückweg zum Firmensitz befindet.
Ob also Ware geladen ist oder nicht, ist für das Ministerium nicht entscheidend und beeinflusst die Ausnahmeregelung nicht. (nja)