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ILU-Code ab 1. Juli Pflicht im KV

02.05.2014 13:12 Uhr
ILU-Code ab 1. Juli Pflicht im KV
Alle Behäter im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße sollen mit einer eindeutigen Kennung ausgestattet werden
© Foto: Kombiverkehr

Ab 1. Juli müssen alle Ladebehälter im Kombinierten Verkehr mit einer eindeutigen Kenn-Nummer ausgestattet sein. Erst ein Viertel der Unternehmen hat bisher einen Code reserviert.

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Brüssel. In zwei Monaten müssen alle Behälter, die im kombinierten Verkehr Straßen-Schiene (KV) eingesetzt werden, mit dem neuen ILU-Code ausgestattet sein. Unternehmen, die ab dem 1. Juli ihre Behälter nicht mit diesem Code ausgezeichnet haben, riskieren, dass die Behälter auf Zügen nicht transportiert werden. Der ILU-Code besteht aus vier Buchstaben, aus denen der Besitzer des Behälters abgelesen wird. Danach folgen sechs Zahlen plus eine Prüfziffer. ILU steht für die englischen Worte „Intermodal Loading Unit“, zu deutsch intermodale Ladeeinheit.

Auf die Einführung des ILU-Codes hatten sich die Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße (UIRR) und der Internationale Eisenbahnverband (UIC) 2010 geeinigt. Damit soll die europäischen Norm DIN EN 13044 umgesetzt werden. Sie gibt es seit 2000, hatte sich aber in zehn Jahren am Markt nicht durchgesetzt.

Schnelle Ermittlung des Behältereigentümers

Der ILU-Code soll den Umgang mit den Behältern im KV erleichtern. Laut UIRR könnten beispielsweise Abfertigungen an Häfen, Terminals und Zollkontrollen schneller durchgeführt werden, sei die Ermittlung des Behälterbesitzers über das Internet rasch möglich, kämen Tracking und Tracing Informationen zuverlässig zum Eigentümer. Branchenverbände wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) oder der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßen die Einführung des ILU-Codes.

Er ist kompatibel mit dem BIC-Code für Container, die im internationalen Seeverkehr benutzt werden. Diese Container brauchen keinen neuen ILU-Code. „Rund 500 europäische Unternehmen besitzen einen BIC-Code, den sie auch für europäische Container und Wechselbehälter einsetzen können“, erklärt UIRR Generaldirektor Martin Burkhardt.

Erst 500 Unternehmen habe einen ILU-Code reserviert

Insgesamt schätzt Burkhardt die Zahl der europäischen Unternehmen, die Behälter im KV einsetzen, auf rund 2000. Ende Februar hatten gut 500 Unternehmen aus 20 europäischen Ländern einen ILU-Code reserviert. Für Burkhardt ein Zeichen, dass der Code am Markt angenommen wird.

Aber es gibt auch Probleme: „Einige Kunden haben zwar einen ILU-Code reserviert, aber noch nicht gleich begonnen, damit auch ihre Ladeeinheiten zu kennzeichnen. Wieder andere hofften es reicht, nur ihre neuen Ladeeinheiten zu kennzeichnen“, berichtet Burkhardt von Erfahrungen bei der Ausgabe des ILU-Codes, für die die UIRR verantwortlich ist. Ob alle Unternehmen pünktlich zum 1. Juli einen ILU-Code haben werden, mag er nicht voraussagen.

Was mit KV-Behältern geschieht, die nach dem 1. Juli noch nicht mit einem ILU-Code ausgestattet sind, ist ebenfalls noch unklar. „Verantwortlich und zuständig für die Umcodifizierung wie auch weitere Prozesse sind die Operateure und Terminals, nicht wir als Eisenbahnverkehrsunternehmen“, so Tatjana Luther-Engelmann, Pressesprecherin von DB Schenker. (kw)

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