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Holland drohen hohe Regressansprüche der LH Cargo

26.02.2013 10:03 Uhr
Holland drohen hohe Regressansprüche der LH Cargo
Frachtflieger der Lufthansa Cargo aus Puerto Rico dürfen in Amsterdam derzeit nicht landen
© Foto: dapd/David Hecker

Lufthansa Cargo erwartet in Kürze das Urteil zur Klage gegen das Lande-Embargo für Flüge aus Lateinamerika in Amsterdam.

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Frankfurt/Main. Die Frachtairline Lufthansa Cargo wird mögliche Regresszahlungen gegenüber den niederländischen Behörden geltend machen, sollte ein schwelender Rechtsstreit zu ihren Gunsten entschieden werden. Wie ein Unternehmenssprecher bestätigte, erwartet die Frachtlinie einen Urteilsspruch der holländischen Justiz im April oder spätestens im Mai.

Anlass der von der LH Cargo initiierten Klage ist der Entzug von Landerechten für ihre Frachter auf der Route zwischen Puerto Rico und Amsterdam. Diese Maßnahme hatte das niederländische Transportministerium vor rund einem Jahr mit der Begründung verfügt, dass die deutsche Frachtlinie keine Verkehrsrechte für diese Strecke besäße. Bei den Flügen von Südamerika via Puerto Rico handele es sich lediglich um einen technischen Zwischenstopp zum Auftanken der MD-11-Frachter zwecks Rückflugs nach Europa, so der Standpunkt Den Haags.

Dagegen macht die LH Cargo geltend, dass sie sehr wohl das volle Verkehrsrecht für Puerto Rico habe und dort Sendungen bedarfsweise ein- oder ausladen könne. Weil Puerto Rico juristisch zum Hoheitsgebiet der USA gehöre, käme im vorliegenden Fall auch das zwischen Brüssel und Washington vereinbarte Open-Skies-Abkommen in Anwendung. Es handele sich folglich bei den Puerto-Rico-Amsterdam-Verkehren, sagt die LH Cargo, um Flüge mit eigener Flugnummer gemäß dem zwischen der EU und den USA vereinbarten bilateralen Luftverkehrsabkommen.

Schutz der eigenen Fluggesellschaften gegen Konkurrenz

Die Klage der Frachtfluglinie gegen das von der holländischen Regierung verfügte Landeembargo in Amsterdam wurde bereits vor einem Jahr eingereicht. Den seinerzeitigen Antrag auf Eilbedürftigkeit hatte das zuständige niederländische Gericht allerdings zurückgewiesen, weshalb der Fall bisher juristisch noch nicht abschließend entschieden wurde.

Unabhängige Luftfahrtexperten wie der Frankfurter Analyst Dirk Steiger sehen in der Maßnahme des holländischen Transportministeriums den Versuch, die eigenen Fluggesellschaften vor Konkurrenz zu schützen. So wurden von der LH Cargo bis zum Landevorbot im März 2012 vor allem aus Kolumbien oder Ekuador stammende Schnittblumen per Frachter via Puerto Rico nach Amsterdam geflogen. Damit stellten diese viermal pro Woche durchgeführten Lateinamerika-Verkehre eine unmittelbare Konkurrenz zu den Blumenflügen von Martinair Cargo dar, die inzwischen Teil der Holding Air France-KLM-Martinair ist. Seit der Sperrung Amsterdams für ihre Lateinamerika-Frachter transportiert LH Cargo die Blumen nach Frankfurt, um sie von dort per LKW nach Holland zu fahren. (hs)

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