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Bekannter Versender: Neue Regeln wohl erst ab 29. April

14.02.2013 17:39 Uhr
Bekannter Versender: Neue Regeln wohl erst ab 29. April
Voraussichtlich erst ab 29. April gelten die neuen Regeln für die Luftfrachtsicherheit
© Foto: dapd/Philipp Guelland

Weil die meisten EU-Staaten die Vorschriften anders deuteten als Deutschland, wird der Temin nun nach hinten geschoben. Für deutsche Spediteure ergeben sich daraus kaum Änderungen.

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Brüssel. Die Einführung der verschärften EU-Regeln für den Status „Bekannter Versender“ für die sichere Versendung von Luftfrachtgütern wird mit höchster Wahrscheinlichkeit um gut einen Monat vom 25. März auf den 29. April verschoben. Laut Informationen der VerkehrsRundschau steht der neue Termin zu 95 Prozent fest. Offiziell will die EU-Kommission angeblich erst Ende des Monats oder Anfang März die Entscheidung bekannt geben. Sie wäre dann gleich mit Veröffentlichung rechtskräftig.

Damit hätte sich die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten mit ihrer Auslegung von Beschluss 2010/774/EU durchgesetzt, in der das Datum für die Einführung der neuen Regeln festgeschrieben ist. Das öffentlich nicht zugängliche Dokument legt laut Rechtsexperten eigentlich den 25. März als Änderungsdatum fest, enthält aber auch eine Formulierung, die den 29. April möglich erscheinen lässt. Deutschland war immer vom 25. März ausgegangen, sah sich in einem vor wenigen Wochen ausgebrochenen Streit zwischen den Mitgliedsstaaten dabei allerdings isoliert.

Für Spediteure in Deutschland würde sich durch die Verschiebung nicht viel ändern. Ein Spezialist vom Europäischen Dachverband für Spediteure und Logistiker Clecat hatte dazu im Interview mit der VerkehrsRundschau gesagt: „Am wichtigsten ist wohl, dass Waren, die von einem ‚alten‘ bekannten Versender kommen, bis zum 29. April dann weiterhin nicht gescreent werden müssten. Spediteure hätten zudem rund einen Monat mehr Zeit, um sich auf die zu erwartenden Engpässe beim Übergang ins neue System einzustellen.“ (kw)

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