Mainz/Wiesbaden. Die hessische Landesregierung hat dem Vorwurf aus Rheinland-Pfalz widersprochen, dass das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen oft gebrochen werde. „Es gibt zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Flüge. Wir erfüllen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in vollem Umfang", teilte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) am Freitag in Wiesbaden mit. Damit bezog er sich auf die Aussage des rheinland-pfälzischen Grünen-Fraktionschefs Daniel Köbler vom Vortag, wonach es jede Nacht Flüge gebe. „Was nützt ein Flugverbot, wenn es nicht eingehalten wird?", hatte Köbler im Mainzer Landtag gefragt.
Posch verwies auf die Regelungen für verspätete Starts und Landungen in Frankfurt. „Maschinen, die verspätet sind, dürfen bis 0 Uhr landen - danach ist Schluss." Starten dürften Flugzeuge nach 23 Uhr nur, wenn der Flug vorher geplant gewesen sei und es zu einer Verspätung komme, die die Fluggesellschaft nicht selbst verschuldet habe. Dazu bedarf es laut dem Minister jeweils einer Genehmigung der Luftaufsicht. „Einzelfallgenehmigungen gibt es nur, wenn die Luftaufsicht dazu gezwungen ist - wir handhaben das strengstmöglich." Der Hessische VGH hatte im Oktober ein vorläufiges Nachtflugverbot verfügt, bis das Bundesverwaltungsgericht ein endgültiges Urteil fällt. (dpa)
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